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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 02.03.2023
- 4 U 72/22 -
Ministererlass zur Absage von Klassenfahrten anlässlich der Corona-Pandemie rechtfertigt allein keinen kostenfreien Reiserücktritt
Umstände des Einzelfalls sind zu berücksichtigen
Ein Ministererlass, der anlässlich der Corona-Pandemie die Durchführung von Klassenfahrten verbietet, rechtfertigt allein keinen kostenfreien Reiserücktritt. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die pandemische Lage am Reiseort. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte seit dem Jahr 2021 eine Reiseveranstalterin vor dem Landgericht Halle gegen das Land Sachsen-Anhalt auf Zahlung einer Entschädigung nachdem mehrere Klassenfahrten nach einem Ministererlass wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurden. So wurden im April/Mai 2020 Klassenfahrten nach Ungarn und Mecklenburg-Vorpommern für Juli 2020 storniert. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gemäß § 651 h Abs. 1 Satz 3 BGB ein Anspruch auf Entschädigung zu. Zwar könne die Corona-Pandemie... Lesen Sie mehr
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