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Donnerstag, 5. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietendeckel“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30.03.2021
- VG 8 L 201/20 -

"Mietendeckel": Bezirksamt darf Mieterhöhung verbieten

Mietstopp nicht evident verfassungswidrig

Die Berliner Bezirksämter dürfen Vermietern Mieterhöhungen auf Grundlage des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (MietenWoG Bln, "Berliner Mietendeckel") verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin ist ein Wohnungsunternehmen. Im Januar 2020 forderte sie den Mieter einer ihrer Wohnungen auf, einer Mieterhöhung zustimmen. Bis zur Klärung der Verfassungsgemäßheit des Mietendeckels sei die erhöhte Miete aber nicht zu entrichten. Nachdem der Mieter dem nicht zugestimmt hatte, erhob die Antragstellerin beim Amtsgericht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung. Hierüber ist noch nicht entschieden. Auf Hinweis des Mieters untersagte das Bezirksamt der Antragstellerin, die Zustimmung zur Mieterhöhung zu verlangen. Zur Begründung führte das Bezirksamt aus, mit dem Mietenstopp nach dem MietenWoG Bln seien Mieterhöhungen untersagt. Es... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.10.2020
- 1 BvR 972/20 -

BVerfG lehnt Aussetzung des Berliner Mietendeckels ab

Richter weisen Eilantrag bezüglich Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ab

Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin aus formellen Gründen abgelehnt, sodass dieses wie geplant am 22.11.2020 in Kraft treten kann. Die Beschwerdeführerin habe schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht drohe. Ungeachtet dessen seien auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt, so das BVerfG.

Gegen die §§ 3 bis 7 sowie gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, Abs. 2 MietenWoG Bln haben mehrere Beschwerdeführende Verfassungsbeschwerde erhoben. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt eine der Beschwerdeführerinnen, das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und 2 MietenWoG Bln vorläufig auszusetzen. Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie... Lesen Sie mehr