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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Meinungsbildung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2022
- 6 C 9.20 -

Protestcamps - hier: Klimacamp - sind laut Bundes­verwaltungs­gericht als Versammlungen durch das Grundrecht der Versammlungs­freiheit geschützt

"Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktur­einrichtungen der Versammlungs­freiheit

Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitär­einrichtungen genutztes Feld von dem Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bunde­sversammlungs­gesetzes (VersammlG) ausgenommen gewesen sei. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden und in diesem Zusammenhang Maßgaben für den Schutz von sog. Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungs­freiheit entwickelt.

Die Klägerin meldete das Klimacamp für die Dauer von elf Tagen im August 2017 als öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei dem Polizeipräsidium Aachen an. Das Polizeipräsidium wies der Klägerin in Form einer auf § 15 Abs. 1 VersammlG gestützten Ortsauflage eine von der Klägerin gemietete Fläche und einen dieser Fläche benachbarten Sportplatz in Erkelenz als Versammlungsflächen zu. Auf dem Sportplatz dürften Versammlungsteilnehmer ihre Übernachtungszelte errichten.Mit einer nach Beginn des Camps erlassenen weiteren Verfügung lehnte das Polizeipräsidium ein 800 Meter entferntes Feld, das die Klägerin gemietet hatte... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.2022
- 10 B 21.1694 -

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof stuft Augsburger Klimacamp als Versammlung ein

Klimacamp zum Zeitpunkt der Maßnahme durch Versammlungs­freiheit geschützt

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 als verfassungs­rechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt.

Seit dem 1. Juli 2020 hatte die Klägerin, Fridays For Future Augsburg, neben dem Augsburger Rathaus mit Zelten und Pavillons das sogenannte Klimacamp errichtet, um sich insbesondere auch gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg zu wenden. Mit Bescheid vom 10. Juli 2020 stellte die Stadt Augsburg fest, dass das Klimacamp keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes mehr sei. Der... Lesen Sie mehr