Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Meinungsbildung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Meinungsbildung“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2022
- 6 C 9.20 -
Protestcamps - hier: Klimacamp - sind laut Bundesverwaltungsgericht als Versammlungen durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit geschützt
"Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der Versammlungsfreiheit
Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitäreinrichtungen genutztes Feld von dem Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bundesversammlungsgesetzes (VersammlG) ausgenommen gewesen sei. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und in diesem Zusammenhang Maßgaben für den Schutz von sog. Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit entwickelt.
Die Klägerin meldete das Klimacamp für die Dauer von elf Tagen im August 2017 als öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei dem Polizeipräsidium Aachen an. Das Polizeipräsidium wies der Klägerin in Form einer auf § 15 Abs. 1 VersammlG gestützten Ortsauflage eine von der Klägerin gemietete Fläche und einen dieser Fläche benachbarten Sportplatz in Erkelenz als Versammlungsflächen zu. Auf dem Sportplatz dürften Versammlungsteilnehmer ihre Übernachtungszelte errichten.Mit einer nach Beginn des Camps erlassenen weiteren Verfügung lehnte das Polizeipräsidium ein 800 Meter entferntes Feld, das die Klägerin gemietet hatte... Lesen Sie mehr
Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.2022
- 10 B 21.1694 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stuft Augsburger Klimacamp als Versammlung ein
Klimacamp zum Zeitpunkt der Maßnahme durch Versammlungsfreiheit geschützt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 als verfassungsrechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt.
Seit dem 1. Juli 2020 hatte die Klägerin, Fridays For Future Augsburg, neben dem Augsburger Rathaus mit Zelten und Pavillons das sogenannte Klimacamp errichtet, um sich insbesondere auch gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg zu wenden. Mit Bescheid vom 10. Juli 2020 stellte die Stadt Augsburg fest, dass das Klimacamp keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes mehr sei. Der... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Meinungsbildung“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »