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Sonntag, 3. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mehrarbeit“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2024
- 2 C 2.23 -

Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhe­stands­versetzung infolge eines Dienstunfalls

Überstunden müssen innerhalb eines Jahres abgefeiert oder bezahlt werden

Nach den Regelungen des Saarländischen Beamtengesetzes steht dem Dienstherrn für den zeitlichen Ausgleich von Mehrarbeit ein Jahr zur Verfügung. Danach wandelt sich ein Anspruch auf Freizeitausgleich in einen Vergütungsanspruch um. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, zuletzt im Amt eines Polizeikommissars (Besoldungsgruppe A 9 LBesO) im Landesdienst, wurde in den Jahren 2015 und 2016 mehrfach zu Mehrarbeit im Rahmen von Polizeieinsätzen herangezogen. Im September 2016 erlitt er einen Dienstunfall. Daran schlossen sich Krankheitszeiten an, die u. a. durch den zeitlichen Ausgleich geleisteter Mehrarbeitsstunden und Erholungsurlaub unterbrochen wurden. Mit Ablauf des 31. Juli 2018 ist der Kläger wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Deshalb beantragte er die finanzielle Abgeltung geleisteter Mehrarbeit im Umfang von 205 Stunden. Die nach erfolglos durchgeführtem... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.11.2023
- 2 C 12.22 -

Mehrarbeit von Teilzeit­beschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge

Kein höheres Ruhegehalt für teilzeit­beschäftigten Lehrer wegen Mehrarbeit

Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeit­beschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der mittlerweile pensionierte Kläger war Berufsschullehrer in Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für ca. ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er im Beamtenverhältnis in Vollzeit eingesetzt wurde. Rechtsmittel gegen die Teilzeitbeschäftigung hat er nicht eingelegt. Der Kläger begehrt... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.04.2022
- 5 K 902/21.KO -

Verrechnung von Mehrstunden mit dienstfreien Zeiten während pandemiebedingter Teilbetriebs­schließung einer JVA rechtmäßig

VG Koblenz lehnt Anspruch einer Beamtin auf entsprechende Gutschrift ab

Eine Beamtin hat keinen Anspruch auf Gutschrift ihrer Mehrstunden, die der Dienstherr mit den infolge des pandemiebedingten Wegfalls ihres Tagdienstes entstandenen Minderstunden verrechnet hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die als Beamtin im Dienst des beklagten Landes in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) beschäftigte Klägerin wurde neben weiteren dort Bediensteten im Januar 2021 für eine Woche dienstfrei gestellt, nachdem ein Gefangener und Bedienstete der JVA positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden waren und der Beklagte daraufhin sämtliche Arbeitsbetriebe mit Ausnahme der für die Aufrechterhaltung... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17.06.2020
- 10 AZR 210/19 -

BAG: Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeits­zuschläge zu berücksichtigen?

BAG erbittet Vorabentscheid an den EuGH

Ein Tarifvertrag, der für die Berechnung von Mehrarbeits­zuschlägen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt, könnte gegen Unionsrecht verstoßen. Der Zehnte Senat des Bundesarbeits­gerichts richtet ein Vorab­entscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union, um diese Frage zu klären.

Im hier vorliegenden Fall besteht zwischen den Parteien seit Januar 2017 ein Arbeitsverhältnis. Sie waren im streitigen Zeitraum an den Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 gebunden. Der Tarifvertrag regelt, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für Zeiten gezahlt werden, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. ... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.01.2020
- 4 S 2891/19 -

Teil­zeit­beschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Überstundenzuschlag für Klassenfahrt

Teilnahme einer verbeamteten Lehrkraft an Klassenfahrt gehört auch bei Teilzeitkräften zum normalen Schuldienst

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat entschieden, dass auch teil­zeit­beschäftigte verbeamtete Lehrkräfte für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen können.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine an einem Gymnasium mit einer Quote von 13/25 teilzeitbeschäftigte Studienrätin nahm vom 21. bis 25. Juli 2014 gemeinsam mit einem vollzeitbeschäftigten Kollegen an einer Klassenfahrt nach Berlin teil. Auf ihren Antrag auf "gehaltsanteilige Vergütung von Mehrarbeit" bzw. "Zahlung von Vergütung für Mehrarbeitsunterrichtsstunden (MAU)"... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019
- 13 K 13256/17 -

Teil­zeit­beschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehr­arbeits­vergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt

Besoldungsrecht sieht für Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine in Teilzeit beschäftigte Lehrerin keinen Anspruch auf eine Mehr­arbeits­vergütung für die Teilnahme an einer Klassenfahrt hat.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin gegen die teilweise Rückforderung einer ihr zunächst für die Teilnahme an einer an einer Klassenfahrt gewährten Mehrarbeitsvergütung.Die Klägerin ist Studienrätin mit einem auf 13 Wochenstunden reduzierten Lehrdeputat. Für ihre Teilnahme an einer einwöchigen Studienfahrt erhielt sie auf ihren... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.12.2018
- 10 AZR 231/18 -

Teilzeit­beschäftigte haben Anspruch auf Mehr­arbeits­zuschläge für über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitszeiten

Teilzeit­beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbarer vollzeit­beschäftigter Arbeitnehmer

Eine Regelung in einem Tarifvertrag kann im Einklang mit § 4 Abs. 1 TzBfG dahin auszulegen sein, dass Mehr­arbeits­zuschläge bei Teilzeit­beschäftigten für die Arbeitszeit geschuldet sind, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist bei der Beklagten als stellvertretende Filialleiterin in Teilzeit tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für die Systemgastronomie Anwendung. Er regelt u.a. Mehrarbeitszuschläge und erlaubt es, wie im Fall der Klägerin eine Jahresarbeitszeit festzulegen. Für den nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums bestehenden... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.05.2018
- 4 S 2069/17, 4 S 2029/17 -

Lehrer haben Anspruch auf Bezahlung für "Bugwellenstunden"

Mehrleistungen sind bei nicht möglicher Dienstbefreiung finanziell auszugleichen

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat Klagen zweier pensionierter Lehrer auf Bezahlung sogenannter Bugwellenstunden stattgegeben. Sie haben - ergänzend zu ihrer normalen Besoldung - Anspruch auf Bezahlung der zusätzlich zu ihrem regulären Deputat gehaltenen Unterrichtsstunden.

Grundsätzlich ist zur Abgeltung von Mehrleistungen dienstrechtlich ein Zeitausgleich vorzunehmen. Dieser kann im Schulbereich häufig nicht realisiert werden, so dass Lehrkräfte von Jahr zu Jahr nicht ausgeglichene Mehrleistungen wie eine "Bugwelle" vor sich herschieben. Im Schuljahr 2016/17 hatten diese Bugwellenstunden nach Angaben des Landes Baden-Württemberg einen Umfang von 861... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.07.2017
- BVerwG 2 C 31.16 bis BVerwG 2 C 44.16 -

Kommunale Feuerwehrbeamte des Landes Brandenburg haben Anspruch auf Freizeitausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit

Finanzieller Ausgleich richtet sich nach den vom Beamten konkret geleisteten Dienststunden

Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können hierfür von ihren Dienstherrn - den beklagten Städten - Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr den primär auf Freizeitausgleich gerichteten Ausgleichsanspruch der Beamten nicht binnen der Jahresfrist erfüllen, so besteht ab dem Folgemonat der Geltendmachung dieses Anspruchs ein Entschädigungs­anspruch in Geld. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht über Ausgleichsansprüche von kommunalen Feuerwehrbeamten im Land Brandenburg im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 zu entscheiden. Während dieser Zeit verrichteten die Beamten auf eigenen Antrag Schichtdienst mit bis zu 56 Wochenstunden. Im Jahr 2010 und später machten sie geltend, die Dienstzeit, die über... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.06.2016
- IX R 2/16 -

Entschädigungs­zahlungen an Feuerwehrleute sind steuerpflichtig

Sachgrund für die Zahlung war allein Erbringung der Arbeitsleistung und nicht Schadens­ersatz­anspruch begründende Handlung des Arbeitgebers

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Entschädigungs­zahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind. Die Entscheidung ist von Bedeutung für zahlreiche Feuerwehrleute bundesweit, die in den vergangenen Jahren Mehrarbeit über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet und dafür eine Entschädigung in Geld erhalten hatten.

Im Ausgangsverfahren hatte ein Feuerwehrmann in den Jahren 2002 bis 2007 über die zulässige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit geleistet. Die Stadt, in deren Dienst der Feuerwehrmann stand, leistete an diesen eine Ausgleichszahlung für die rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit in Höhe von 14.537 Euro. Der Feuerwehrmann war der Auffassung, dass die Zahlung als Schadensersatz nicht der Besteuerung... Lesen Sie mehr



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