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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.05.2023
- 7 ORs 10/23 -
Strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen durch Übersendung eines Auszugs aus dem Märchen „Die Gänsemagd“
OLG bestätigt Verwarnung mit Strafvorbehalt
Eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen (§ 241 Abs. 2 StGB) - hier Totschlag - kann darin liegen, eine E-Mail mit einem entsprechenden Auszug aus einem Märchen (hier: Die Gänsemagd) an den Empfänger zu versenden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts verworfen.
Der Angeklagte ist Facharzt für forensische Psychiatrie und Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts korrespondierte er mit einer Mitarbeiterin der kassenärztlichen Vereinigung per E-Mail über die Regelungen zur Nutzung eines Videodiensteanbieters für Video-Sprechstunden und geriet dabei mit ihr in Meinungsverschiedenheiten. Nachdem er sich in mehreren E-Mails über die Bedeutung ihres Nachnamens geäußert hatte, schickte er ihr im Dezember 2021 ein Mail, in der es u.a. hieß: Die falsche Magd, kommt Ihnen da was bekannt vor? In Ihrem Trauerspiel bin ich so etwas wie der „Alte König“ und helfe Ihnen... Lesen Sie mehr
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