wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lockangebote“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.08.2015
- 4 U 69/15 -

Falsche Angaben zur Warenverfügbarkeit in einem Online-Shop stellt Verstoß gegen Verbot von Lockangeboten dar

OLG Hamm untersagt Lockangebot beim Internethandel mit Elektrofahrrädern

Ein Händler, der auf der Angebotsseite seines Online-Shop ein Elektrofahrrad mit dem Hinweis "nur noch wenige Exemplare auf Lager" und einer in Aussicht gestellten Lieferzeit von 2-4 Tagen anbietet, handelt wettbewerbswidrig, wenn er das beworbene Rad weder selbst noch abrufbar bei einem Dritten zur Lieferung innerhalb der beworbenen Lieferfristen vorrätig hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Firma aus Grafenau und der Beklagte aus Freiburg vertreiben über Online-Shops unter anderem Elektrofahrräder. Im Dezember 2014 bot der Beklagte Elektrofahrräder des Modells "Corratec E-Bow 45 Bosch 29 2014" mit dem Hinweis an, dass "nur noch wenige Exemplare auf Lager" seien und die Lieferzeit ca. 2-4 Werktage betrage. Mittels einer Drop-down-Liste konnte ein Kaufinteressent die Rahmengröße des zu liefernden Rades auswählen. Auf eine von der Klägerin veranlasste Kunden-Online-Bestellung zu dem Modell mit einem bestimmten Rahmengröße teilte der Beklagte mit, das bestellte Rad nicht auf Lager zu haben, aber im Januar das 2015er Modell zu... Lesen Sie mehr

Werbung

Kammergericht Berlin, Urteil vom 09.12.2011
- 15 O 160/09 -

Ryanair muss bei Onlinebuchung Bearbeitungsgebühr für Ticketzahlung im Flugpreis einrechnen

Irreführende Lockangebote

Das Berliner Kammergericht hat die Fluggesellschaft Ryanair dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte Ryanair die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfrei waren lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte. Von der Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt.Die hiergegen gerichtete Klage des Verbraucherzentrale... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011
- I ZR 183/09 -

Lockvogelangebote bei Lidl: Beworbene Produkte müssen für gewisse Zeit vorrätig sein

Werbung, die nicht auf unzulängliche Bevorratung hinweist, ist irreführend

Verbraucher dürfen bei für einen festen Zeitraum beworbenen verbilligten Lebensmitteln und sonstigen Produkten davon ausgehen, dass das beworbene Produkt jedenfalls am ersten Tag vorrätig sein werde. Die entsprechende Werbung mittels Zeitungsanzeigen und Prospekten vermittelt den Verbrauchern den Eindruck einer besonderen Gelegenheit und deshalb auch einer besonders nachhaltigen Bevorratung und Lieferfähigkeit. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Klägerin war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Diese hatte den Handelskonzern Lidl abgemahnt und wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verklagt. Die Supermarktkette hatte unter anderem mit einer Anzeige in der "Westdeutschen Zeitung" das Produkt "Kerrygold Original Irische Butter" mit der Angabe "-23 %!, -,99" je 250g-Packung beworben. Anders als... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 16.04.2010
- 7 O 373/04 -

Supermarktangebote: Ware muss mindestens zwei Tage vorrätig sein

Supermarkt muss bei schnellem Ausverkauf außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Nachfrage nachweisen können

Bietet ein Supermarkt besondere Aktionsware in einem Geschäft unter Angabe eines Gültigkeitsdatums an, muss die Ware in den Filialen mindestens zwei Tage ab angekündigtem Verkaufsbeginn vorrätig gehalten werden. Ist das nicht gewährleistet, muss schon in der Werbung deutlich darauf hingewiesen werden. Dies entschied das Landgericht Wiesbaden.

Im zugrunde liegenden Streitfall wurde dem Konzern durch die Verbraucherzentrale vorgeworfen, dass mehrere zuvor in der Werbung angekündigte Artikel schon am frühen Vormittag des Verkaufsstarts nicht mehr erhältlich waren. Das Luftbett "Double DeLuxe" für 29,95 Euro beispielsweise war schon fünf Minuten nach Öffnung der Filiale ausverkauft. Ein Handy für 24,95 Euro bekamen nicht einmal... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 30.06.2005
- 2 U 7/05 -

Lockvogelangebote: Discounter muss "Schnäppchenangebote" mindestens für zwei Tage vorrätig halten

Ausreichende Menge muss vorhanden sein

Ein Discounter (hier Lidl) muss sog. Schnäppchenangebote, die groß beworben werden, mindestens zwei Tage im Supermarkt vorrätig halten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hervor.

Das Gericht gab damit einer Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs statt und verbot Lidl einen PC-Bildschirm und eine Funk-Tastatur auffällig zu bewerben, wenn diese Produkte nicht in ausreichender Menge in den Läden vorhanden seien.Im Fall hatte Lidl in einer regionalen Tageszeitung ganzseitig die Produkte als Aktionsware beworben. Am Erscheinungstag... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.02.2001
- 6 U 181/00 -

Keine Fernsehgeräte für 1,- DM

Fernsehgeräte dürfen nicht zum Preis von 1,- DM verkauft werden, wenn damit zugleich der Abschluss eines Stromlieferungsvertrags mit einem Stromanbieter für die Mindestdauer von zwei Jahren gekoppelt ist. Solche Verkäufe verstoßen unter dem Gesichtspunkt des übertriebenen Anlockens gegen die guten Sitten und die Regeln des lauteren Wettbewerbs.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln durch Urteil vom 16.02.200 einem großen TV-, HiFi- und Elektromarkt verboten, entsprechende Angebote zu machen und durch Zeitungsbeilagen dafür zu werben. Bei einem solchen Angebot bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher "gleichsam magnetisch" angezogen und davon abgehalten werde, sich mit anderen Strom-Angeboten, auch seines bisherigen... Lesen Sie mehr




Werbung