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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landschaftsplan“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 05.07.2022
- 7 L 437/22 -

Errichtung und Betrieb einer Beachbar als Gastronomiebetrieb in Naturschutzgebiet nicht erlaubt

Verstoß gegen das Bundes­naturschutz­gesetz - Nutzung der Beachbar in den Emsauen in Greven muss untersagt werden

Das Verwaltungsgericht Münster hat den Kreis Steinfurt im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Nutzung der Beachbar in den Emsauen am Hallenbad in Greven einschließlich der dort errichteten Bestuhlung und Unterstände sowie der außerhalb der Sandfläche aufgestellten Toiletten- und Versorgungswagen unverzüglich zu untersagen. Damit gab das Gericht einem entsprechenden Antrag des NABU (Naturschutzbund – Landesverband NRW –) im Wesentlichen statt.

Zur Begründung führte das Gericht unter anderem aus: Die Beachbar einschließlich der in ihrem Bereich errichteten Unterstände und Bestuhlung sowie der im Gelände außerhalb der Sandfläche aufgestellten Toiletten- und Versorgungswagen liege im Naturschutzgebiet Emsaue. Naturschutzgebiete seien rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich sei. Die Errichtung und damit auch die Nutzung der Beachbar als Gastronomiebetrieb nebst Unterständen und Bestuhlung/Möblierung und die aufgestellten Toiletten- und Versorgungswagen verstießen gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Verbote des maßgeblichen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 10.10.2012
- 1 K 1547/10 -

Errichtung eines 2 m hohen Metallzauns im Landschaftsschutzgebiet unzulässig

Errichtung eines Metallzauns nicht mit Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar

Ein 2 m hoher Metallzaun innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, der aufgrund seiner Höhe und Beschaffenheit nicht mehr als ortsüblicher Weidezaun angesehen werden kann, stellt ein Verstoß gegen den Landschaftsplan dar und ist daher unzulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer Befreiung oder Ausnahmegenehmigung besteht nicht, wenn das Landschaftsbild beeinträchtigt und die Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kreis die Klägerin durch Ordnungsverfügung aufgefordert, einen ca. 400 m langen Stabgitterzaun zu beseitigen, der überwiegend auf ihr gehörenden und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken angelegt worden war. Die Behörde stützte ihre Anordnung darauf, dass der geltende Landschaftsplan eine Errichtung von Zäunen im Landschaftsschutzgebiet... Lesen Sie mehr




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