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Landgericht Hanau, Urteil vom 12.12.1990
- 4 O 1184/90 -
Geohrfeigtem Schüler steht kein Schmerzensgeldanspruch zu
Keine schwerwiegende Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlichkeitsrechts
Wird ein Schüler von einem Lehrer geohrfeigt, so steht ihm dann kein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn es zu keiner schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens und des Persönlichkeitsrechts kam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hanau hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1989 wurde ein Schüler während einer Klassenfahrt von einem Lehrer mehrmals geohrfeigt sowie mit den Worten "Du blöder Hammel, Du elender" beschimpft. Hintergrund des Vorfalls war, dass der Schüler einen Drehpilz so stark drehte, dass eine darauf sitzende Schülerin laut schrie. Der geohrfeigte Schüler klagte schließlich auf Schmerzensgeld.Das Landgericht Hanau entschied gegen den Schüler. Diesem habe kein Anspruch auf Schmerzensgeld zugestanden. Zwar habe der Lehrer eine rechtswidrige und schuldhafte Körperverletzung... Lesen Sie mehr
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