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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Laminat“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Dresden, Urteil vom 02.10.2008
- 145 C 5372/08 -

Vermieter will Teppichboden durch Laminat austauschen: Mieter kann abgenutzten Teppichboden eigenmächtig erneuern

Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt anzukündigende Moder­nisierungs­maßnahme dar

Weigert sich ein Vermieter, einen abgenutzten Teppichboden auszutauschen und beabsichtigt er vielmehr die Verlegung von Laminat, so kann der Mieter den Teppichboden selbst erneuern und die Kosten dafür gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ersetzt verlangen. Der Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt eine formell anzukündigende Moder­nisierungs­maßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung in Dresden im Januar 2008 den Austausch des zehn Jahre alten Teppichbodens. Der Vermieter wollte aber keinen neuen Teppichboden verlegen. Er bot stattdessen die Verlegung von Laminat an. Damit waren wiederum die Mieter nicht einverstanden und ließen daher den Teppichboden selbst austauschen. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 1.900 EUR verlangten sie vom Vermieter ersetzt. Da sich dieser weigerte, erhoben die Mieter Klage.Das Amtsgericht Dresden entschied zu Gunsten der Mieter. Ihnen stehe nach § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015
- 13 S 154/14 -

Vermieter darf abgenutzten Teppichboden im Rahmen seiner Instand­haltungs­pflicht nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminatboden ersetzen

Verlegen von Laminat statt Teppich stellt vorher anzukündigende Modernisierungs­maßnahme dar

Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instand­haltungs­pflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen abgenutzten Teppichboden ersetzen, darf er statt eines Teppichs nicht gegen den Willen des Mieters Laminat verlegen. Dies stellt vielmehr eine vorher anzukündigende Modernisierungs­maßnahme dar. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin, dass der stark abgenutzte, 17 Jahre alte Teppichboden durch einen neuen Teppich ersetzt wird. Die Vermieterin war zwar dazu bereit, den alten Teppich zu entfernen, wollte aber statt eines neuen Teppichs vielmehr Laminat verlegen. Damit war aber die Mieterin nicht einverstanden und erhob daher Klage auf Austausch des Teppichbodens... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 12.12.2006
- 9 C 462/06 -

Abstandszahlung für Laminatboden im Falle vorzeitiger Beendigung des Mietvertrags als unzulässige Vertragsstrafe zu werten

Selbstständiges Vertrags­strafe­versprechen gemäß § 555 BGB

Verlangt der Vermieter durch eine Regelung im Mietvertrag, dass der Mieter im Falle der vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags für den verlegten Laminatboden eine Abstandszahlung zu leisten hat, so ist diese als selbstständiges Vertrags­strafe­versprechen anzusehen und gemäß § 555 BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2004 kam es zu einem Abschluss eines Mietvertrags über eine Wohnung. Der Vertrag enthielt eine Regelung, wonach die Mietzeit wegen der Ausstattung der Wohnung mit einem Laminatboden drei Jahre beträgt. Im Falle der vorzeitigen Kündigung sollte die Mieterin für jeden Monat der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses für die... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.10.2014
- 34 C 3588/14 -

Vermieter darf abgenutzten Teppichboden gegen Laminat austauschen

Mieter hat unwesentliche Veränderungen der Mietsache hinzunehmen

Der Vermieter einer Wohnung ist berechtigt, einen abgenutzten Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn ein Mieter hat unwesentliche Veränderungen an der Mietsache grundsätzlich hinzunehmen. Insofern überwiegen die Vorteile des Laminats das Interesse des Mieters am Erhalt des ursprünglichen Zustands der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Vermieterin einen über 17 Jahre alten, stark abgenutzten Teppichboden gegen Laminat auszutauschen. Sie hielt dies angesichts der längeren Haltbarkeit von Laminat, dem geringeren Verschleiß und der besseren Hygiene sowie der Pflegemöglichkeit für vorteilhaft. Die Mieterin dagegen wollte wieder einen Teppich. Sie befürchtete zudem eine... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch... Lesen Sie mehr



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