Werbung
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kurzarbeitergeld“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.03.2021
- L 9 AL 198/20 B ER -
Deutschen Malta Air-Mitarbeiter erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld
Bundesagentur für Arbeit ist zu Erteilung eines Anerkennungsbescheids verpflichtet
Die Malta Air Ltd. hat nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Anspruch auf einen Anerkennungsbescheid, da bis zu einer abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren davon auszugehen ist, dass ihre Heimatbasen in Deutschland den Betriebsbegriff i.S.v. 97 SGB III erfüllen.
Im vorliegenden Fall ist die Antragstellerin eine zur irischen Ryanair-Gruppe gehörende Fluggesellschaft mit Sitz in Malta. Die in Deutschland stationierten Beschäftigten sind einer sog. Homebase an einem von ihr bedienten deutschen Flughafen zugewiesen. Die Antragstellerin zeigte bei der Bundesagentur für Arbeit (Antragsgegnerin) im Juni 2020 die Fortdauer des pandemiebedingten Arbeitsausfalls an. Diese lehnte die Erteilung eines Anerkennungsbescheides ab. Einen solchen benötigte die Antragstellerin um auf der nächsten Stufe des zweistufigen Verfahrens für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen zu können. Das SG Köln wies ihren Antrag auf einstweiligen Rechtschutz ab. ... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.09.2020
- L 20 AL 109/20 B ER -
Mitarbeiter der Malta Air Ltd. erhalten vorerst weiter Kurzarbeitergeld
Bundesagentur für Arbeit ist bis zur endgültigen Klärung an Anerkennungsbescheid gebunden
Bei der Bewilligung von Kurzarbeitergeld (Kug) für die Mitarbeiter der Airline bleibt die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an ihren Bescheid gebunden, mit dem sie die Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach anerkannt hat. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Antragstellerin ist eine zur irischen Ryanair-Gruppe gehörende Fluggesellschaft mit Sitz in Malta. Die in Deutschland stationierten Mitarbeiter sind einer sog. Homebase an einem von ihr bedienten deutschen Flughafen zugewiesen. Die Antragstellerin zeigte bei der Bundesagentur für Arbeit (Antragsgegnerin) die Einführung von Kurzarbeit in Folge der Ausbreitung von COVID-19 und der... Lesen Sie mehr
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 04.06.2020
- L 9 AL 61/20 B ER -
Kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsfirmen ohne Betriebssitz im Inland
Kein Kurzarbeitergeld für bereits vor der Corona-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze
Das Bayerische Landessozialgericht hat heute in einem Eilverfahren den Antrag eines Leiharbeitsunternehmens, das seinen Sitz im europäischen Ausland hat, auf Gewährung von Kurzarbeitergeld abgelehnt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld sei es, dass das Unternehmen eine Niederlassung in der Bundesrepublik habe. Hierfür seien fiktive Betriebsstätten nicht ausreichend.
Im dem hier vorliegenden Fall beschäftigt die Antragstellerin in Deutschland ca. 350 Flugbegleiter, die als Leiharbeitnehmer in Fluglinien eines internationalen Luftfahrtkonzerns zum Einsatz kommen. Nachdem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die fehlende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beanstandet hatte, hat die Antragstellerin betont, in Deutschland keine Niederlassung zu unterhalten.... Lesen Sie mehr
Werbung
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.10.2014
- L 7 AL 16/13 -
Notariatsmitarbeiter haben bei altersbedingtem Ausscheiden eines Notars keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Auftragsschwankungen in der Kanzlei aufgrund eines vorübergehend fehlenden Notars stellen keine wirtschaftlichen Gründe im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat bestätigt, dass Notariatsmitarbeitern kein Kurzarbeitergeld zusteht, wenn das Amt des Notars mit Vollendung seines 70. Lebensjahres erlischt und in der Folge die Arbeitszeit von Mitarbeitern der Notars- und Rechtsanwaltskanzlei reduziert wird. Die Auftragsschwankungen in der Kanzlei bis ein neuer Notar bestellt ist, stellen keine wirtschaftlichen Gründe im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar.
Im vorliegenden Fall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei (Klägerin) - bestehend aus einem Rechtsanwalt und einem ursprünglich sowohl als Notar als auch als Rechtsanwalt zugelassenen Kollegen für einen Teil ihrer Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit (Beklagte) Kurzarbeitergeld beantragt. Zuvor war das Notaramt des einen Rechtsanwalts mit Vollendung seines 70. Lebensjahres erloschen.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 08.11.2012
- C-229/11 und C-230/11 -
Kurzarbeit: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann entsprechend gekürzt werden
Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegen
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter Kurzarbeit entsprechend gekürzt werden. Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen, dass ein Unternehmen und sein Betriebsrat einen Sozialplan vereinbaren, wonach der Anspruch eines Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub im Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung gekürzt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Das Unionsrecht* gewährt jedem Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf der bezahlte Mindestjahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.Das Arbeitsgericht Passau hat den Gerichtshof gefragt, ob das Unionsrecht nationalen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten – wie etwa einem von... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.03.2011
- L 7 AL 21/08 -
Hessisches LSG: Kein Kurzarbeitergeld für Leiharbeitsunternehmen
Lohnrisiko bei Nichtbeschäftigung hat Leiharbeitsfirma zu tragen
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld bei erheblichem Arbeitsausfall. Dies gilt nicht, wenn er branchenüblich und damit vermeidbar sei. Hiervon sei auszugehen, wenn Leiharbeitnehmer nicht beschäftigt werden können. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Das Unternehmen des zugrunde liegenden Falls mit Sitz im Main-Taunus-Kreis überlässt gewerbsmäßig anderen Firmen Arbeitnehmer. Im Juni 2003 beantragte dieses Leiharbeitsunternehmen Kurzarbeitergeld für 100 Arbeitnehmer, die in einem Automobilkonzern eingesetzt wurden. In einer Woche im Juni 2003 sei in der betreffenden Konzernabteilung nicht gearbeitet worden, weil streikbedingt benötigte... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.01.2011
- L 7 AL 80/08 -
Hessisches LSG: Kein Kurzarbeitergeld wegen Rückgang der Patientenzahlen
Antrag eines Arztes auf Kurzarbeitergeld für Mitarbeiterinnen erfolglos
Berut ein erheblicher Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründe, besteht für Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hiervon ist jedoch nicht auszugehen, wenn aufgrund gesetzlicher Änderung im Gesundheitsrecht die Patientenzahlen rückläufig seien. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Im vorliegenden Fall beantragte ein Hausarzt aus Offenbach für Februar bis Juni 2004 die Zahlung von Kurzarbeitergeld für zwei Mitarbeiterinnen. Infolge des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes seien die Patientenzahlen massiv zurückgegangen. Hierdurch sei es zu einem Arbeitsausfall und einer verkürzten Arbeitszeit seiner Mitarbeiterinnen gekommen.... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009
- L 1 AL 103/08 -
Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld wegen fehlenden Urlaubs von Arbeitnehmern
Transfer-Kurzarbeitergeld soll Übergang zu einem neuen Beschäftigungsverhältnis erleichtern
Das Transfer-Kurzarbeitergeld soll anders als andere Formen des Kurzarbeitergelds nicht lediglich helfen, einen vorübergehenden Engpass eines ansonsten funktions- und wettbewerbsfähigen Unternehmens zu überbrücken. Es dient vielmehr dem Zweck, den Übergang zu einem neuen Beschäftigungsverhältnis durch Qualifizierungsmaßnahmen und Überbrückung der Phase der faktischen Beschäftigungslosigkeit zu erreichen. Der Erhalt des Arbeitsplatzes ist dagegen nicht Ziel dieser Leistung. Unter diesen Umständen kann die Gewährung bezahlten Erholungsurlaubs einen dauerhaften Arbeitsausfall nicht vermeiden. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 wurde durch die so genannten Hartz-Gesetze auch das neue Instrument des Transfer-Kurzarbeitergeldes zur sozialen Abfederung betrieblicher Restrukturierungsprozesse eingeführt (vgl. § 216 b Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Leistungsvoraussetzung ist u. a. ein dauerhafter Arbeitsausfall bei den betreffenden Arbeitnehmern.Nachdem die... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 21.07.2009
- B 7 AL 3/08 R -
Bundessozialgericht: Keine Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer
Branchenüblicher Arbeitsausfall ist typischer Risikobereich
Für Leiharbeitsfirmen besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Arbeitsausfall in Zeitarbeitsunternehmen sei durchaus branchenüblich. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die Klägerin betreibt gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und zeigte für die Zeit von März bis August 2005 Arbeitsausfall an; gleichzeitig beantragte sie die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Beklagte lehnte dies ab, weil § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) die Zahlung von Kurzarbeitergeld für Leiharbeitnehmer ausschließe.Mit seiner Entscheidung hat das... Lesen Sie mehr
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 01.07.2009
- L 9 AL 109/09 B ER -
Kurzarbeitergeld auch für ins EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer
Bayerisches Landessozialgericht spricht Kurzarbeitergeld für nach Österreich entsandte Arbeitnehmer zu
Kurzarbeiter, die von ihrem Unternehmen vorrübergehend zum Arbeiten ins EU-Ausland geschickt werden, haben weiterhin Anspruch auf das von der Bundesagentur zur Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld, das zum Ausgleich der Einkommenseinbußen dient. Die Arbeiter sind auch im Ausland weiterhin sozialversicherungspflichtig und müssen somit auch die entsprechend für Kurzarbeit vorgesehenen Gelder erahalten. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht.
Die aktuelle Wirtschaftskrise zwingt immer mehr Unternehmen zur Einführung von Kurzarbeit. Für die betroffenen Arbeitnehmer gleicht die Bundesagentur für Arbeit die entstehenden Einkommenseinbußen mit dem Kurzarbeitergeld weitgehend aus. Allerdings gilt dies nur für in Deutschland Beschäftigte, weil die deutsche Arbeitslosenversicherung das Kurzarbeitsrisiko nicht weltweit abdecken kann.... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »