die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kulturförderabgaben“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2016
- 24 K 2350/15, 24 K 2369/15, 24 K 1845/15, 24 K 6324/16 -
Hoteliers unterliegen mit Klage gegen Bettensteuer
Bettensteuer rechtmäßig
Die Satzung über die Erhebung der Kulturförderabgabe ("Bettensteuer") der Stadt Köln ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatten Hotelbetreiber geklagt. Sie wandten sich gegen Bescheide der Stadt Köln, mit denen sie zur Entrichtung der Kulturförderabgabe aufgefordert worden waren. Die Bescheide ergingen auf Grundlage der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vom 18. November 2014. Danach werden seit dem 1. Dezember 2014 (erneut) die entgeltlichen Beherbergungen in Köln besteuert. Entsprechend den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind Übernachtungen steuerfrei, wenn die Beherbergung beruflich zwingend erforderlich ist. Diesen Nachweis muss der jeweilige Gast führen. Die Hoteliers müssen entsprechende Erklärungen der aus beruflichen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.08.2013
- 2 K 463/13.TR -
Kein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Kultur- und Tourismusförderabgaben
Klagender Beherbergungsbetrieb hätte rechtzeitig Widerspruch einlegen müssen
Ein Beherbergungsbetrieb, der gegen die Heranziehung zu Kultur- und Tourismusförderabgaben keinen Widerspruch eingelegt hat, hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Abgaben gegen die Stadt Trier. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren die Satzung über die Erhebung einer Kultur- und Tourismusförderabgabe der beklagten Stadt für unwirksam erklärt hatte, erfolglos die Rückzahlung der von ihr geleisteten Abgaben gefordert.Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts... Lesen Sie mehr