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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontaktlinsen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 29.10.2014
- 404 C 7172/14 -

Privater Krankenversicherer zur Erstattung der Kosten für Multifokallinsen verpflichtet

Linsen zur Heilung der Weit- und Kurzsichtigkeit medizinisch notwendig

Ein privater Krankenversicherer ist zum Ersatz der Kosten für Multifokallinsen verpflichtet, wenn diese die Weit- und Kurzsichtigkeit des Betroffenen heilen. Denn in diesem Fall sind die Multifokallinsen medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungs­bedingungen. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein privater Krankenversicherer nach einer Kataraktoperation verpflichtet war die Kosten für Multifokallinsen zu ersetzen. Die Versicherung argumentierte, dass die Linsen nicht medizinisch notwendig im Sinne der Versicherungsbedingungen waren. Zudem seien ohnehin nur "einfache Hilfsmittel", wie einfache Linsen sowie eine Brille, erstattungsfähig gewesen.Das Amtsgericht Dortmund entschied,... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.05.2014
- L 1 KR 56/13 KL -

Betriebs­kranken­kassen dürfen Erwachsenen keinen Zuschuss für eine Brille gewähren

Satzungsänderung einer Betriebs­kranken­kasse rechtswidrig

Gesetzliche Kranken­ver­sicherungen haben keinen Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung, die einen Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen für volljährige Versicherte vorsieht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im zugrunde liegende Streitfall beabsichtigte eine Betriebskrankenkasse, ihren volljährigen Versicherten einen Zuschuss von maximal 50 Euro zu Brillen und Kontaktlinsen zu gewähren. Sie beantragte beim Bundesversicherungsamt die Genehmigung der entsprechenden Satzungsänderung. Das Bundesversicherungsamt lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, dass ein voraussetzungsloser Anspruch... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 02.12.2010
- C-108/09 -

EuGH: Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet zulässig

Nationale Verbotsregelungen stellen Hindernis für freien Warenverkehr in der EU dar

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten. Der Schutz der Gesundheit von Verbrauchern ist auch durch weniger beeinträchtigende Maßnahmen zu gewährleisten. Eine nationale Regelung, die ein Verbot für den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet vorsieht, stellt ein Hindernis für den freien Warenverkehr in der Europäischen Union dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Nach ungarischem Recht ist zum Vertrieb von Kontaktlinsen ein mindestens 18 m2 großes Fachgeschäft oder ein von der Werkstatt abgetrennter Raum erforderlich. Zudem sind im Rahmen des Vertriebs dieser Produkte die Dienste eines Optometristen oder eines auf Kontaktlinsen spezialisierten Augenarztes in Anspruch zu nehmen.Die ungarische Gesellschaft Ker-Optika vertreibt... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009
- S 9 KR 159/07 -

Kein Anspruch auf Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkasse für das Einsetzen von multifokalen Linsen

Versicherter muss sich vor Therapieentscheidung um Gewährung der Behandlung als Sachleistung bemühen

Ein gesetzlich Versicherter hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die ihm operativ eingesetzten so genannten multifokalen Linsen, da die gesetzlichen Krankenkassen nur die Versorgung mit monofokalen Linsen anbieten. Eine Erstattung in Höhe der Kosten, die für das Einsetzen monofokaler Linsen entstanden wären, kann ebenfalls nicht verlangt werden. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin sich im Rahmen einer so genannten Katarakt-Operation anstelle der medizinisch indizierten Versorgung mit monofokalen Intraokularlinsen in beide Augen multifokale Intraokularlinsen implantieren lassen. Für diese ärztliche Selbstzahlerleistung bezahlte sie insgesamt rund 4350,- Euro. Die beklagte Krankenversicherung lehnte die im Nachhinein... Lesen Sie mehr