wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Klimacamp“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.05.2022
- 6 C 9.20 -

Protestcamps - hier: Klimacamp - sind laut Bundes­verwaltungs­gericht als Versammlungen durch das Grundrecht der Versammlungs­freiheit geschützt

"Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktur­einrichtungen der Versammlungs­freiheit

Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitär­einrichtungen genutztes Feld von dem Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bunde­sversammlungs­gesetzes (VersammlG) ausgenommen gewesen sei. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden und in diesem Zusammenhang Maßgaben für den Schutz von sog. Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungs­freiheit entwickelt.

Die Klägerin meldete das Klimacamp für die Dauer von elf Tagen im August 2017 als öffentliche Versammlung unter freiem Himmel bei dem Polizeipräsidium Aachen an. Das Polizeipräsidium wies der Klägerin in Form einer auf § 15 Abs. 1 VersammlG gestützten Ortsauflage eine von der Klägerin gemietete Fläche und einen dieser Fläche benachbarten Sportplatz in Erkelenz als Versammlungsflächen zu. Auf dem Sportplatz dürften Versammlungsteilnehmer ihre Übernachtungszelte errichten.Mit einer nach Beginn des Camps erlassenen weiteren Verfügung lehnte das Polizeipräsidium ein 800 Meter entferntes Feld, das die Klägerin gemietet hatte... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.03.2022
- 10 B 21.1694 -

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof stuft Augsburger Klimacamp als Versammlung ein

Klimacamp zum Zeitpunkt der Maßnahme durch Versammlungs­freiheit geschützt

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 10. Juli 2020 als verfassungs­rechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt.

Seit dem 1. Juli 2020 hatte die Klägerin, Fridays For Future Augsburg, neben dem Augsburger Rathaus mit Zelten und Pavillons das sogenannte Klimacamp errichtet, um sich insbesondere auch gegen die Klimapolitik der Stadt Augsburg zu wenden. Mit Bescheid vom 10. Juli 2020 stellte die Stadt Augsburg fest, dass das Klimacamp keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes mehr sei. Der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 17.11.2021
- 10 B 6066/21 -

Kein vorbeugender Rechtsschutz für Klimacamp

VG lehnt Eilantrag als unzulässig ab

Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Bewegung "Fridays for Future" als unzulässig abgewiesen.

Die Antragsteller veranstalten als Vertreter von "Fridays for Future" seit Juli 2021 ein sog. Klimacamp zu dem Thema "Klimagerechtigkeit - Wir bleiben bis ihr handelt!" vor dem Neuen Rathaus in Hannover. Die Antragsgegnerin - die Polizeidirektion Hannover - stuft das Klimacamp als stationäre Versammlung ein und bestätigt die Durchführbarkeit in monatlichen Abständen. In der Entscheidung... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.09.2020
- 7 L 676/20 -

VG Aachen: Infektions­schutz­maßnahmen für Klimacamp Aachen rechtmäßig

Androhung von Zwangsmitteln für den Fall der Zuwiderhandlung rechtswidrig

Das VG Aachen hat entschieden, dass die Infektions­schutz­maßnahmen, die das Ordnungsamt der Stadt Aachen dem Veranstalter des Klimacamps Aachen auferlegt hat, rechtlich nicht zu beanstanden sind.

Der Antragsteller hatte zuvor beim Polizeipräsidium Aachen für die Bewegung "Fridays for Future" eine Dauerkundgebung unter freiem Himmel angemeldet, die als "Klimacamp Aachen" in der Zeit vom 21.09.2020, 16.00 Uhr, bis zum 29.09.2020, 12.00 Uhr, auf der sog. Hollandwiese in Aachen-Laurensberg (gelegen am Pariser Ring) durchgeführt werden soll und bei der bis zu 500 Teilnehmende erwartet... Lesen Sie mehr