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Sonntag, 3. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kita-Förderung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2024
- 5 C 7.22 -

Kein höherer staatlicher Zuschuss zur Finanzierung einer kirchlichen Kinder­tages­einrichtung

Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kinder­tages­einrichtungen kirchlicher Träger stellt keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und führt auch im Übrigen zu keiner gleichheitswidrigen Schlechterstellung (Art. 3 Abs. 1 GG) dieser Träger. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Grundlage für die staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in der Fassung vom 8. Juli 2016. Der größte Anteil der danach vom Jugendamt den Einrichtungsträgern zu gewährenden Förderung entfällt auf den Zuschuss nach § 20 Abs. 1 KiBiz 2016. Dieser Zuschuss ist an den Kindpauschalen (§ 19 KiBiz 2016) ausgerichtet, die für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt werden. Er betrug im genannten Kindergartenjahr für kirchliche Träger 88 vom Hundert und für andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe 91 vom Hundert. Die Gewährung des Zuschusses setzt voraus,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 22.09.2021
- 18 K 20.737 -

"Münchner Förderformel": Klage einer privaten Kinder­tages­einrichtung auf Ausgleichszahlung abgewiesen

Ausgleichzahlung nach "Münchner Förderformel" rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht München hat die Klage einer privaten Kinder­tages­einrichtung abgewiesen, mit der diese eine Ausgleichszahlung nach der „Münchner Förderformel“ erhalten wollte, ohne zugleich alle Voraussetzungen dieser kommunalen Förderrichtlinie erfüllen zu wollen. Das VG hat die Berufung zugelassen.

Die Stadt München bezuschusst im Rahmen der „Münchner Förderformel“ freigemeinnützige und sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen über die gesetzliche Betriebskostenförderung hinaus. Voraussetzung ist, dass die Träger die in der „Münchner Förderformel“ benannten Voraussetzungen akzeptieren. Hierzu zählt u.a. eine Festlegung der maximal zulässigen Elternentgelte. Mit dem Ziel... Lesen Sie mehr



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