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Landgericht Kleve, Urteil vom 01.10.1991
- 6 S 70/90 -
Fernseher und Radio dürfen nur in Zimmerlautstärke gespielt werden
Beschränkung des Akkordeon- und Keyboardspielens
Tonwiedergabegeräte, wie Radio oder Fernseher, dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Kleve nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden. Zudem ist das Akkordeonspielen auf maximal 1 ½ Stunden pro Tag zu beschränken, während Keyboard nur in Zimmerlaustärke gespielt werden darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bewohnerin einer Doppelhaushälfte beschwerte sich über zu laute Geräusche vom Nachbarn. Sie behauptete, durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten, durch das Akkordeonspielen und dem Keyboardspielen in ihrem Haus, erheblich gestört worden zu sein. Sie klagte daher auf Unterlassung.Das Amtsgericht Rheinberg verurteilte den Nachbarn dazu, sein Fernseher, Radio und andere Tonwiedergabegeräte sowie sein Akkordeon nur in Zimmerlautstärke zu spielen. Gegen die Entscheidung legte der Nachbar Berufung ein.Das Landgericht Kleve stellte zunächst fest, dass... Lesen Sie mehr
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