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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kappungsgrenzen-VO“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.04.2016
- 1 BvR 243/16 -

BVerfG: Keine Annahme der Ver­fassungs­beschwerde zur Berliner-Kappungsgrenzen-Verordnung

Beschwerdeführer nicht von Verordnung betroffen

Kann ein Vermieter nicht darlegen, dass seine Wohnung in ein Stadtteil liegt, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne von § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht besonders gefährdet ist, ist seine Ver­fassungs­beschwerde gegen die Kappungsgrenzen-Verordnung unzulässig. In diesem Fall kann er nicht nachweisen, von einer differenzierten Gebietsausweisung zu profitieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsgemäßheit der Berliner-Kappungsgrenzen-Verordnung beschäftigen. Der Vermieter einer in Berlin-Wedding gelegenen Wohnung vertrat die Ansicht, dass das Land Berlin die Verordnung nicht auf das gesamte Stadtgebiet habe ausdehnen dürfen. Vielmehr habe es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nach einzelnen Stadtgebieten differenzieren müssen.Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Vermieter. Seine Verfassungsbeschwerde sei unzulässig gewesen. Es habe keine Rolle gespielt, ob das Land Berlin unter dem Gesichtspunkt... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 03.03.2014
- 22d C 175/13 -

Kein Recht der Zivilgerichte zur Überprüfung der Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit

Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

Die Zivilgerichte sind nicht dafür zuständig die Kappungsgrenzen-VO auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vielmehr ist dies Aufgabe der Verwaltungsgerichte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung im September 2013 ein Mieterhöhungsverlangen von seinem Vermieter. Die Miete sollte danach um 20 % der Nettokaltmiete steigen. Der Mieter hielt dies unter Verweis auf die Berliner Kappungsgrenzen-VO für unzulässig. Nach dieser besteht seit Mai 2013 für eine Mieterhöhung eine Kappungsgrenze von 15 %. Der Vermieter hielt... Lesen Sie mehr




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