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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Käse“ veröffentlicht wurden
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.11.2018
- C-310/17 -
Kein Urheberrechtsschutz für Geschmack eines Lebensmittels
Geschmack eines Lebensmittels ist nicht als "Werk" einzustufen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass der Geschmack eines Lebensmittels keinen Urheberrechtsschutz genießen kann. Der Geschmack eines Lebensmittels ist nämlich nicht als "Werk" einzustufen.
Der "Heksenkaas" ist ein Streichkäse mit Crème fraîche und Kräutern, den ein niederländischer Gemüse- und Frischproduktehändler im Jahr 2007 kreiert hat. Die Rechte des geistigen Eigentums an diesem Erzeugnis hat dieser an die gegenwärtige Rechteinhaberin Levola, eine Gesellschaft niederländischen Rechts, abgetreten.Seit 2014 stellt die Gesellschaft niederländischen Rechts Smilde für eine Supermarktkette in den Niederlanden ein Erzeugnis mit der Bezeichnung "Witte Wievenkaas" her.Da Levola der Auffassung ist, dass die Herstellung und der Verkauf von "Witte Wievenkaas" ihr Urheberrecht am Geschmack des "Heksenkaas"... Lesen Sie mehr
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Landgericht Trier, Urteil vom 24.03.2016
- 7 HK O 58/16 -
Ohne (tierische) Milch hergestellte Produkte dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" vermarktet werden
Bezeichnung als Käse bleibt tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten
Das Landgericht Trier hat entschieden, dass Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt werden, nicht als "Käse" oder "Cheese" vermarktet werden dürfen.
Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte das Landgericht Trier einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung "Käse" beziehungsweise "Cheese" zu vermarkten.Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung... Lesen Sie mehr
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 07.10.2015
- T-292/14 und T-293/14 -
HALLOUMI-Käse kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden
Produkt fehlt es an Unterscheidungskraft im Sinne der Gemeinschaftsmarkenverordnung
Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Republik Zypern keinen Anspruch auf die Markenanmeldung der Zeichen HALLOUMI und XAΛΛOYMI als Gemeinschaftsmarke hat und hat eine entsprechende Klagen gegen die Zurückweisung der Markenanmeldung abgewiesen.
Gemäß der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* sind Zeichen, die die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch die Nennung einer ihrer wesentlichen Eigenschaften bezeichnen, von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen.HALLOUMI und XAΛΛOYMI bezeichnen eine bestimmte Käsesorte aus der Republik... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.01.2013
- 6 U 38/12 -
Lebensmittelunternehmen darf irreführende Produktbezeichnung für "türkischen" Käse (sog. "Erzincan Peyniri") nicht verwenden
OLG Karlsruhe zur Herkunftstäuschung bei einem "türkischen" Käse
Ein Lebensmittelunternehmen hat es zu unterlassen, einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als "Erzincan Peyniri" bzw. als "Erzincan Kasari" zu bezeichnen, da diese Produktbezeichnung einen unzulässigen und irreführenden Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe (§§ 126 ff. Markengesetz) darstellt. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
In dem zugrunde liegenden Fall verkaufte ein Lebensmittelunternehmen einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse und bezeichnete diesen als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kasari“. Bei „Erzincan“ handelt es sich um eine Stadt, die im Nordosten der Türkei am oberen Euphrat-Ufer gelegen ist. Sie ist in der Türkei für ihren Käse „Erzincan Tulum Peyniri“... Lesen Sie mehr
Bundespatentgericht, Beschluss vom 22.09.2011
Bundespatentgericht: „Obazda“ als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig
Deutsches Patent- und Markenamt muss Maßnahmen der Haltbarmachung von industriell hergestelltem „Obazden“ erneut prüfen
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die Bezeichnungen „Obazda“ und „Bayerischer Obazda“ insbesondere im Hinblick auf die verschiedenen Varianten der traditionellen handwerklichen Herstellung grundsätzlich einem europaweiten Schutz als geografische Angaben unterliegen. Weiteren Prüfungsbedarf sah das Gericht jedoch im Hinblick auf Maßnahmen der Haltbarmachung von industriell hergestelltem Obazden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen „Obazda“ und „Bayerischer Obazda“ auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen Bestandteile der Rezeptur festlegt, für schutzfähig erachtet, obwohl von einem Drittunternehmen, das Obazden außerhalb Bayerns produziert, ein Einspruch eingelegt worden war. Mit seiner Einspruchsbeschwerde... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.02.2008
- C-132/05 -
"Parmigiano Reggiano" - Deutscher Käse darf nicht "Parmesan" heißen
EuGH weist Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Deutschland ab
Käse, der als Parmesan verkauft wird, muss aus der italienischen Region Emilia Romagna stammen. Anderer Käse darf nicht unter dieser Bezeichnung vermarktet werden. Nur Käse, der die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) "Parmigiano Reggiano" trägt, darf unter der Bezeichnung "Parmesan" verkauft werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Da die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass das deutsche Recht die g. U. "PARMIGIANO REGGIANO" nicht ausreichend schützt, hat das Gericht die Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland abgewiesen.
Gemäß der Verordnung über den gemeinschaftlichen Schutz von Ursprungsbezeichnungen1 für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sind Erzeugnisse, für die eine g. U. eingetragen ist, u. a. gegen jede „widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung“ geschützt. Gattungsbezeichnungen können jedoch nicht eingetragen werden, und eingetragene Bezeichnungen können nicht zu Gattungsbezeichnungen werden.... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.10.2005
- C-465/02 und C-466/02 -
Bezeichnung «Feta» darf nur für Weißkäse aus Griechenland verwendet werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Bezeichnung "Feta" als geschützte Ursprungsbezeichnung für Griechenland. Die Bezeichnung sei nicht zu einer Gattungsbezeichnung geworden, so der EuGH.
Im Jahr 2002 trug die Kommission die Bezeichnung „Feta“ als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) für aus Griechenland stammenden Weißkäse in Salzlake ein. Damit kommt dieser Bezeichnung insoweit ein Schutz auf Gemeinschaftsebene zu, als sie allein aus Griechenland stammendem Käse vorbehalten ist.Eine traditionelle Bezeichnung wie „Feta“, die nicht der Name einer Gegend, eines Ortes oder... Lesen Sie mehr
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