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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jahresgebühr“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 26.10.2023
- 11 A 339/23 -
Pauschale Jahresgebühr für das Abstellen von E-Scooter rechtswidrig
Pauschale Festsetzung der Jahresgebühr unabhängig von der Nutzungsdauer verstößt gegen das Äquivalenzprinzip
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum im sogenannten Free-Floating-System darf die Stadt Köln von den Betreibern Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist hingegen rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Die Firma TIER hatte unter dem 27.07.2022 für die Zeit bis zum 31.12.2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung, die die Festsetzung einer Jahresgebühr unabhängig von der Dauer der Nutzung vorgibt. Das Verwaltungsgericht Köln hat die dagegen erhobene Klage abgewiesen und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.Die Berufung... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.05.2023
- 11 B 96/23 -
Pauschale Jahresgebühr für Abstellen von E-Scootern rechtswidrig
Sondernutzungsgebühr darf der Höhe nach nicht identisch mit der Gebühr für eine fünfmonatige Nutzung sein
Für das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum darf die Stadt Köln von den Betreibern gewerblicher Verleihsysteme Sondernutzungsgebühren erheben. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter auch bei einer nur fünfmonatigen Nutzung ist aber rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit heute bekannt gegebenem Beschluss in einem Eilverfahren entschieden.
Die Firma TIER hatte unter dem 27. Juli 2022 für die Zeit bis zum 31. Dezember 2022 bei der Stadt Köln einen Antrag auf Nutzung des öffentlichen Straßenraums für den Betrieb von E-Scootern im Rahmen eines Verleihsystems gestellt. Daraufhin setzte die Stadt Sondernutzungsgebühren für 3.600 Fahrzeuge von insgesamt 383.000,- Euro fest. Sie stützte sich dabei auf ihre Sondernutzungssatzung,... Lesen Sie mehr
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