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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „i. A. (Unterschrift im Auftrag)“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.05.2022
- 15 K 7677/20 -

Wirksamkeit eines ärztlichen Attestes setzt eigenhändige Unterschrift des Arztes voraus

Ärztliches Attest stellt Wissenserklärung des Arztes dar

Ein ärztliches Attest ist eine Wissenserklärung des Arztes und ist daher nur dann wirksam, wenn es eigenhändig vom Arzt unterschrieben wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 trat ein Student der Wirtschaftswissenschaften an einer Universität in Nordrhein-Westfalen nicht zu einer Wiederholungsprüfung zur Bachelorprüfung an. Als Entschuldigung legte er ein ärztliches Attest vor. Der Prüfungsausschuss ließ dieses jedoch unter anderem deshalb nicht gelten, weil es nicht vom Arzt, sondern von einer Angestellten im Auftrag unterschrieben war. Der Ausschuss bewertete die Prüfung und die Bachelorprüfung als nicht bestanden. Dagegen erhob der Student Klage.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied gegen den Kläger.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 04.08.2021
- 9 T 128/21 -

Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrags wegen Unterschrift mit "i.A."

Kündigung in Vertretung setzt Offenlegung der Stellvertretung voraus

Die Kündigung eines Mietvertrags durch einen Stellvertreter ist wirksam, wenn die Stellvertretung offengelegt wird. Dies ist nicht der Fall, wenn die Kündigung mit "i.A." unterschrieben wird und im Text des Kündigungs­schreibens keine Rede von einer Bevollmächtigung ist. Dies hat das Landgericht Wuppertal entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Sowohl im August als auch im Oktober 2020 erhielt eine Mieterin ein Kündigungsschreiben. Für das Schreiben wurde zwar der Briefbogen des Vermieters benutzt, jedoch wurde es von einer anderen Person mit "i.A." unterschrieben. Der Text des Schreibens war zudem in der wir-Form verfasst und enthielt keinen Hinweis auf eine Bevollmächtigung. Unter... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.06.2012
- IV ZB 18/11 -

Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift mit dem Zusatz "i.A." nicht ausreichend

Berufung kann als unzulässig verworfen werden

Wird die Berufungsbegründung durch einen bei einer Sozietät angestellten Rechtsanwalt mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben, so genügt dies nicht zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist und die Berufung kann verworfen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall legte die Klägerin Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil ein. Der Schriftsatz zur Berufungsbegründung wurde von einer in der Sozietät angestellten Rechtsanwältin mit dem Zusatz "i.A." (im Auftrag) unterschrieben. Das Berufungsgericht verwarf daraufhin die Berufung als unzulässig, da eine Unterschrift "i.A." nicht ausreiche. Dagegen legte die Klägerin... Lesen Sie mehr

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2007
- 7 Sa 530/07 -

Kündigung „im Auftrag“ rechtlich nicht wirksam

Landesarbeitsgericht Mainz zum Schriftformerfordernis der Kündigung

Der Arbeitgeber bzw. dessen zur Kündigung Bevollmächtigter muss eigenhändig mit Namen oder notariell beglaubigtem Handzeichen unterzeichnen. Die Unterzeichnung durch einen bloß Beauftragten mit dem Kürzel „i. A.“ genügt dem Schriftformerfordernis nicht.

Der Kläger war bei dem Beklagten als Kraftfahrer und Monteur angestellt. Dieser kündigte ihm mit Kündigungsschreiben fristlos. Das Schreiben hat der Beklagte – genauso wie die der Kündigung vorausgegangene schriftliche Abmahnung – nicht selbst unterzeichnet, sondern durch eine Mitarbeiterin unterschreiben lassen. Diese hat vor ihrer Namensunterzeichen jeweils das Kürzel „i. A.“ (in... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007
- 6 AZR 145/07 -

BAG zur Unterzeichnung einer Kündigung mit dem Zusatz „i.A.“

Verzicht auf das Kündigungsrecht durch Ausspruch einer Abmahnung

Eine Kündigung, die ein Vertreter des Arbeitgebers mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet, kann formwirksam sein. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Im Fall war der Arbeitnehmer aber auch durch diesen Vertreter eingestellt worden. Auch der Arbeitsvertrag enthielt den Zusatz "i.A.".

Mahnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen einer Pflichtverletzung ab, verzichtet er damit zugleich auf das Recht zur Kündigung wegen der abgemahnten Pflichtwidrigkeit. Dies gilt auch bei einer Abmahnung, die innerhalb der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erklärt wird. Kündigt der Arbeitgeber im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Abmahnung, spricht dies dafür, dass die... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 08.12.2006
- 27 Ca 21/06 -

Kündigung eines Arbeitsvertrags mit Unterschriftszusatz "i.A." ist unwirksam

Arbeitsgericht Hamburg zum Schriftformerfordernis einer Kündigung

Eine mit dem Zusatz "i.A." unterschriebene Kündigung wahrt nicht das Schriftformerfordernis und ist deshalb formunwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden.

Im Fall stritten ein Arbeitgeber (Beklagter) und ein Arbeitnehmer (Kläger) darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers beendet wurde. Der Kläger war als Koch seit dem 01.08.2000 beim Beklagten angestellt und erhielt im Februar 2006 eine fristlose Kündigung. Das Schreiben wurde durch den Assistenten der Geschäftsführung und Betriebsleiter Herrn K. dem Zusatz "i.A." unterschrieben.... Lesen Sie mehr




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