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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Holzgitter“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 19.08.1985
- 6 C 360/85 -
Mieter darf Rankgitter an Balkonseitenwand anbringen
Vermieter darf daher nicht Beseitigung verlangen
Das Anbringen eines Rankgitters an der Balkonseitenwand stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter darf daher nicht die Beseitigung des Gitters verlangen oder die Anbringung von seiner Zustimmung abhängig machen. Dies hat das Amtsgericht Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung ein ca. 60 cm breites und 1,40 m hohes Holzgitter an der rechten Balkonseitenwand an, damit dort Pflanzen emporranken können. Der Vermieter befürchtete aufgrund seiner Gebäudehaftung schadenersatzpflichtig zu sein, wenn das Rankgitter sich etwa bei einem Sturm losreißt, herabfällt und einen Passanten verletzt. Er verlangte daher die Beseitigung des Gitters. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage. Das Amtsgericht Schöneberg entschied gegen den Vermieter. Dieser habe nicht die Beseitigung des Rankgitters verlangen können.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 08.12.2000
- 271 C 23794/00 -
Mieter darf bei ordnungsgemäßer Befestigung außen am Balkon Blumenkästen anbringen
Soweit die Fassade / der Putz nicht beschädigt werden, können Rankgitter und Rankpflanzen nicht untersagt werden
Das Anbringen von Blumenkästen und Rankgittern für Kletterpflanzen fällt in den Bereich der üblichen Nutzung eines zu einer Mietwohnung gehörenden Balkons. Werden keine Schäden an der Hausfassade verursacht und wird der Gefahr des Herabstürzens der Blumenkästen ausreichend begegnet, so dürfen Blumenkästen und Rankgitter angebracht werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Im vorliegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter auf Entfernung seiner Balkonpflanzen und eines Rankgitters für Rankpflanzen. In der Begründung hieß es, durch das Gießen der Pflanzen laufe fast immer Wasser nach außen und tropfe nach unten. Bei Sturm würden die vier an der Außenseite des Balkons angebrachten Blumenkästen außerdem ein Unfallrisiko für... Lesen Sie mehr
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