Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Hassrede“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hassrede“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.06.2022
- 16 U 229/20 -
Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Posts bei Facebook kann im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden
Anhörungsfehler im Prozess um Wiederfreischaltung heilbar
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs sind die Regelungen in den Nutzungsbedingungen, die Facebook in einem Fall der Hassrede eine Befugnis zur Löschung dieses Posts einräumen, unwirksam, weil sie kein Verfahren vorsehen, aufgrund dessen der betroffene Nutzer über die Entfernung umgehend informiert, ihm der Grund dafür mitgeteilt und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung eingeräumt wird, woran sich eine neue Entscheidung mit der Möglichkeit der Wiederfreischaltung des Posts anschließt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat nunmehr entschieden, dass die fehlende Anhörung seitens der Beklagten im Verfahren nachgeholt werden kann und, wenn diese zu keiner anderen Bewertung führt, der betroffene Nutzer dann nicht die Wiederfreischaltung des Posts beanspruchen kann. Das Löschungsrecht ergebe sich in diesem Fall bei einem vertragswidrigen Post aus dem Nutzungsvertrag.
Die Beklagte ist in Deutschland Vertragspartnerin der Nutzer von Facebook. Der Kläger stimmte den im April 2018 geänderten Nutzungsbedingungen der Beklagten zu. Im November 2018 postete er im Zusammenhang mit einem Artikel über die gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Afghanen in einer Flüchtlingsunterkunft, in deren Verlauf diese untereinander Messer eingesetzt hatten, u.a.: „Solange diese sich gegenseitig abstechen ist es doch o. k. Ist jemand anderer Meinung? Messer-Emoji“. Die Beklagte löschte diesen Beitrag und sperrte außerdem vorübergehend Teilfunktionen des klägerischen Kontos. Der Kläger begehrte daraufhin vor dem Landgericht unter... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.12.2021
- 1 BvR 1073/20 -
Bundesverfassungsgericht zu Hasspostings bei Facebook: Facebook muss Renate Künast Daten von Hetzern geben
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform
Die Grünen-Politikerin Renate Künast wurde im Internet in auf Facebook veröffentlichten Hasspostings beschimpft. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen von Fachgerichten aufgehoben, mit denen Künast die notwendige gerichtliche Anordnung zur Auskunft über Bestandsdaten gegenüber der Social Media Plattform Facebook versagt wurden. Auch Politiker müssten nicht alles aushalten, so das Bundesverfassungsgericht.
Die Beschwerdeführerin möchte vor den Fachgerichten erreichen, dass eine Social Media Plattform die bei ihr vorhandenen personenbezogenen Daten über mehrere Nutzer herausgibt, die auf der Plattform Kommentare über die Beschwerdeführerin getätigt haben. Die Fachgerichte stuften im Ergebnis lediglich 12 der 22 im Ausgangsverfahren gegenständlichen Kommentare als strafbare Beleidigungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 08.09.2020
- 6 O 23/20 -
Bei Verdacht auf "Hassrede" darf Facebook-Beitrag vorübergehend gelöscht und Nutzerkonto gesperrt werden
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Sperrung von Konten auf sozialen Netzwerken
Facebook darf bei einem Verdacht auf Verbreitung einer Hassrede ("Hate Speech") einen Beitrag vorübergehend löschen und den Nutzer so lange sperren, bis der Verdacht geklärt ist. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Ein Facebook-Nutzer aus Ludwigshafen hatte im Oktober 2019 den Beitrag eines Satiremagazins geteilt. In diesem wurde unter der Überschrift: "Schrecklicher Verdacht: War Hitler ein Gamer?" ein Foto von Adolf Hitler gezeigt, der auf einem Sofa sitzt und scheinbar den Controller einer Spielekonsole in der Hand hält. Facebook löschte den Beitrag kurzfristig und sperrte den Nutzer vorübergehend... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Koblenz, Urteil vom 21.04.2020
- 9 O 239/18 -
Facebook darf Nutzer wegen "Hassrede" sperren
Hassrede in sozialen Medien - Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen zur Sperrung des Zugangs
Facebook hat ein virtuelles Hausrecht. Es darf auch zulässige Meinungsäußerungen löschen, wenn es dies nach seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als "Hassrede" einstuft. Auch eine vorübergehende Sperrung des Nutzeraccounts ist zulässig. Dies geht auch einer Entscheidung des Landgerichts Koblenz hervor.
Der Kläger ist Nutzer eines sozialen Netzwerks der Beklagten. Diese änderte im Jahr 2018 ihre Nutzungsbedingungen, denen der Kläger per Mausklick zustimmte, um den Dienst der Beklagten weiter nutzen zu können. Die Beklagte entfernte in der Folgezeit zunächst zwei politisch motivierte gegen Menschen mit Migrationshintergrund gerichtete Posts wegen Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen,... Lesen Sie mehr
Alle verfügbaren Entscheidungen zum Thema „Hassrede“ finden Sie mit unserer Suchfunktion. »