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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haftungsrisiko“ veröffentlicht wurden

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.11.2019
- 5 K 282/18 -

Vorsitzende eines berufsständischen Versorgungswerks unterliegen mit dieser Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer

Tätigkeit ohne individuelle Verantwortung und ohne Haftungsrisiko stellt keine unternehmerische Tätigkeit dar

Das Niedersächsischen Finanzgerichts hat - soweit ersichtlich - als erstes Finanzgericht unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juni 2019 C-420/18 (DStR 2019, 1396) zur Steuerbarkeit der Einnahmen eines Ver­waltungs­rats­vorsitzenden Stellung genommen. Danach unterliegt die Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer, wenn der Ver­waltungs­rats­vorsitzende weder im eigenen Namen nach außen auftritt noch gegenüber dem Versorgungswerk über die Befugnis verfügt, die für dessen Führung erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidung folgt der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, steht aber im Widerspruch zu er bisher von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung.

Im hier vorliegenden Fall war der Kläger, ein selbständiger Freiberufler, war Vorsitzender des Verwaltungsrates eines berufsständischen Versorgungswerks, das einer Berufskammer angehörte. Das Versorgungswerk wurde durch einen gewählten, nach der Satzung des Versorgungswerks ehrenamtlichen Verwaltungsrat geführt. Der Verwaltungsrat wurde durch einen Vorsitzenden, den Kläger, geleitet. Die Entscheidungen des Verwaltungsrats wurden durch Abstimmung getroffen.Nach einer Entschädigungssatzung des Verwaltungswerks erhielt der Vorsitzende eine regelmäßige monatliche Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenersatz und Sitzungsgelder. ... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 08.10.2019
- B 1 A 2/19 R -

Bildung von Rückstellungen für geschätzte künftige Verpflichtungen einer Krankenkasse wegen Kranken­kassen­schließungen unzulässig

Keine Rückstellung für Kassenschließungen ohne Umlagebescheid

Eine Krankenkasse darf in der Jahresrechnung Verpflichtungen wegen des Haftungsrisikos bei Schließung anderer Krankenkassen erst buchen, wenn der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hierfür eine Umlage durch Bescheid angefordert hat. Dies hat das Bundes­sozial­gerichts entschieden und die Revision der klagenden Betriebs­kranken­kasse gegen das klageabweisende Urteil des Bayerischen Landes­sozial­gerichts zurückgewiesen (Aktenzeichen B 1 A 2/19 R).

In dem hier vorliegenden Fall, buchte die Klägerin, eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse, ab 2011 in ihren Jahresrechnungen Rückstellungen für ein selbst geschätztes Haftungsrisiko bei der Schließung anderer für Betriebsfremde geöffneter Betriebskrankenkassen (zum Beispiel 2015: 69,05 Millionen Euro; 2016: 65 Millionen Euro). Die beklagte Bundesrepublik, vertreten durch das... Lesen Sie mehr




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