wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grünfläche“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17.01.2023
- 1 LA 20/22 -

Niedersächsische Bau­aufsichts­behörden können die Beseitigung von Schottergärten anordnen

Kiesbeete sind keine Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Das Niedersächsischen Obe­rverwaltungs­gericht hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover abgelehnt, mit dem dieses die Klage gegen eine auf die Beseitigung von Kies aus zwei Beeten gerichtete bauaufsichtliche Verfügung der Stadt Diepholz abgewiesen hat. Damit hat sich das Niedersächsische Obe­rverwaltungs­gericht erstmals mit der bau­ordnungs­rechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Stadtgebiet Diepholz. Im Vorgarten haben sie zwei insgesamt etwa 50 m² große Beete angelegt. Diese sind mit Kies, in den einzelne Pflanzen eingesetzt sind, bedeckt. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob es sich bei den Beeten um Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) handelt. Nach dieser Vorschrift müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Die Grundstückseigentümer machen... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.11.2016
- 11 C 141/16 -

Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst bei Nutzung der Flächen durch Öffentlichkeit nicht auf Mieter umlegbar

Pflicht des Vermieters zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit unerheblich

Die Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die entsprechenden Flächen durch die Öffentlichkeit genutzt werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter behördlich zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit verpflichtet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Wohnung einer Mieterin befand sich in einer ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlung, die durch neue, kleinere Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften ergänzt wurde. Zudem war die Siedlung mit großzügigen Grünflächen sowie Freizeit- und Sportangeboten ausgestattet. Die Nutzung dieser Flächen musste die Vermieterin für die Öffentlichkeit freigegeben,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2017
- LwZR 4/16 -

Pächter von Ackerland kann für Entstehung von Dauergrünland schadensersatzpflichtig sein

Pächter ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, verpflichtet sein kann, dem Verpächter den Schaden zu ersetzen, der durch die (aufgrund der ununterbrochenen Nutzung als Grünland) europarechtlich vorgegebene Einordnung der gepachteten Flächen als Dauergrünland entsteht. Bei der Bemessung des Schadens kann allerdings ein Mitverschulden des Verpächters zu berücksichtigen sein.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte der verstorbene Ehemann der Klägerin im Jahr 2000 mehrere Grundstücke "zur landwirtschaftlichen Nutzung" an den Beklagten verpachtet. In dem Pachtvertrag wurden drei insgesamt ca. 14 ha große Flächen, die Gegenstand des Rechtsstreits sind, mit "A" für Ackerland gekennzeichnet. Der Vertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30. September 2012 und... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2016
- 35 O 251/16 -

Herumlaufenlassen von Hunden auf fremdem Grundstück trotz Verbots begründet Unterlassungs- und Schadens­ersatz­anspruch des Grundstücks­eigentümers

Grundstücks­eigentümer kann Ersatz der Kosten für Beseitigung von Hundekot verlangen

Lässt ein Hundehalter seine zwei Hunde auf einem fremden Grundstück frei herumlaufen, obwohl dies durch entsprechende Schilder verboten ist, so steht dem Grundstücks­eigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Unter­lassungs­anspruch zu. Zudem besteht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Hundekot. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An zwei Tagen im März 2016 ließ ein Hundehalter seine zwei Hunde frei auf eine zu einer Wohnanlage gehörende Grünfläche herumlaufen. Schilder auf der Grünfläche wiesen darauf hin, dass dies zu unterlassen sei. Die Grundstückseigentümerin verlangte daher vom Hundehalter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangte... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2006
- 63 S 287/05 -

Vermieter kann Regeln für die Nutzung von Grünflächen aufstellen

Garten-Gesetze?

Vermieter können berechtigt sein, konkrete Verhaltensregeln für die Gartennutzung zu erlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Vermieter eine Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten eines Mietshauses einfallen lassen. Seine Benutzungsordnung sah unter anderem vor, dass Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar nicht dauerhaft auf der Grünfläche abgestellt werden durfte, sondern immer wieder weggeräumt werden musste.Damit wollte... Lesen Sie mehr




Werbung