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Samstag, 27. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Grünfläche“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 29.04.2024
- 5 C 126/23 -

Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen spricht nicht zwingend für Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds

Bepflanzung als parkähnliche Anlage kann Wohnwerterhöhung rechtfertigen

Allein das Vorhandensein von Bäumen, Sträuchern und Grünflächen spricht nicht für das Vorliegen eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds. Um eine Wohnwerterhöhung zu rechtfertigen, müsste eine Bepflanzung als parkähnliche Anlage vorliegen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte eine Vermieterin in Berlin von einer ihrer Mieterinnen die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Sie verwies dazu unter anderem auf ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld. So war der Hof gepflastert. Zudem gab es ein paar Bäume, Sträucher und einige Grünflächen. Die Müllstandflächen waren vom Rest des Hofs optisch abgetrennt. Der Fahrradabstellplatz war teilweise überdacht. Da die Mieterin darin kein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld sah, verweigerte sie diesbezüglich ihre Zustimmung zur Mieterhöhung. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17.01.2023
- 1 LA 20/22 -

Niedersächsische Bau­aufsichts­behörden können die Beseitigung von Schottergärten anordnen

Kiesbeete sind keine Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Das Niedersächsischen Obe­rverwaltungs­gericht hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover abgelehnt, mit dem dieses die Klage gegen eine auf die Beseitigung von Kies aus zwei Beeten gerichtete bauaufsichtliche Verfügung der Stadt Diepholz abgewiesen hat. Damit hat sich das Niedersächsische Obe­rverwaltungs­gericht erstmals mit der bau­ordnungs­rechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Stadtgebiet Diepholz. Im Vorgarten haben sie zwei insgesamt etwa 50 m² große Beete angelegt. Diese sind mit Kies, in den einzelne Pflanzen eingesetzt sind, bedeckt. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob es sich bei den Beeten um Grünflächen im Sinne... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.11.2016
- 11 C 141/16 -

Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst bei Nutzung der Flächen durch Öffentlichkeit nicht auf Mieter umlegbar

Pflicht des Vermieters zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit unerheblich

Die Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die entsprechenden Flächen durch die Öffentlichkeit genutzt werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter behördlich zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit verpflichtet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Wohnung einer Mieterin befand sich in einer ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlung, die durch neue, kleinere Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften ergänzt wurde. Zudem war die Siedlung mit großzügigen Grünflächen sowie Freizeit- und Sportangeboten ausgestattet. Die Nutzung dieser Flächen musste die Vermieterin für die Öffentlichkeit freigegeben,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2017
- LwZR 4/16 -

Pächter von Ackerland kann für Entstehung von Dauergrünland schadensersatzpflichtig sein

Pächter ist zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung der Pachtsache verpflichtet

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, verpflichtet sein kann, dem Verpächter den Schaden zu ersetzen, der durch die (aufgrund der ununterbrochenen Nutzung als Grünland) europarechtlich vorgegebene Einordnung der gepachteten Flächen als Dauergrünland entsteht. Bei der Bemessung des Schadens kann allerdings ein Mitverschulden des Verpächters zu berücksichtigen sein.

In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte der verstorbene Ehemann der Klägerin im Jahr 2000 mehrere Grundstücke "zur landwirtschaftlichen Nutzung" an den Beklagten verpachtet. In dem Pachtvertrag wurden drei insgesamt ca. 14 ha große Flächen, die Gegenstand des Rechtsstreits sind, mit "A" für Ackerland gekennzeichnet. Der Vertrag hatte eine feste Laufzeit bis 30. September 2012 und... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.12.2016
- 35 O 251/16 -

Herumlaufenlassen von Hunden auf fremdem Grundstück trotz Verbots begründet Unterlassungs- und Schadens­ersatz­anspruch des Grundstücks­eigentümers

Grundstücks­eigentümer kann Ersatz der Kosten für Beseitigung von Hundekot verlangen

Lässt ein Hundehalter seine zwei Hunde auf einem fremden Grundstück frei herumlaufen, obwohl dies durch entsprechende Schilder verboten ist, so steht dem Grundstücks­eigentümer gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Unter­lassungs­anspruch zu. Zudem besteht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Hundekot. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An zwei Tagen im März 2016 ließ ein Hundehalter seine zwei Hunde frei auf eine zu einer Wohnanlage gehörende Grünfläche herumlaufen. Schilder auf der Grünfläche wiesen darauf hin, dass dies zu unterlassen sei. Die Grundstückseigentümerin verlangte daher vom Hundehalter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem verlangte... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.01.2006
- 63 S 287/05 -

Vermieter kann Regeln für die Nutzung von Grünflächen aufstellen

Garten-Gesetze?

Vermieter können berechtigt sein, konkrete Verhaltensregeln für die Gartennutzung zu erlassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Vermieter eine Benutzungsordnung für den Gemeinschaftsgarten eines Mietshauses einfallen lassen. Seine Benutzungsordnung sah unter anderem vor, dass Liegestühle, Blumenkübel und anderes bewegliches Mobiliar nicht dauerhaft auf der Grünfläche abgestellt werden durfte, sondern immer wieder weggeräumt werden musste.Damit wollte... Lesen Sie mehr



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