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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gewinneinkünfte“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.02.2023
- X R 8/21 -

Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können der Einkommensteuer unterliegen

Poker in einkommen­steuerrechtlicher Hinsicht kein reines Glücksspiel

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mathematikstudent im Jahr 2007 mit dem Online-Pokerspiel –in der Variante „Texas Hold´em/Fixed Limit“– begonnen. Ausgehend von zunächst kleinen Einsätzen und Gewinnen steigerte er seine Einsätze allmählich. Auch seine Gewinne stiegen im Zeitablauf erheblich an. Im Streitjahr 2009 erzielte er aus dem Online-Pokerspiel bereits einen Gewinn von über 80.000 €, der in den Folgejahren weiter anstieg. Allein im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 belief sich seine registrierte Gesamtspielzeit auf 673 Stunden. Das Finanzgericht als Tatsacheninstanz hat den Sachverhalt dahingehend gewürdigt, dass der Kläger ab Oktober... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2021
- 2 BvL 1/13 -

Für 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften gegenüber Übe­rschuss­einkünften verfassungswidrig

Gesetzgeber muss spätestens bis zum 31.Dezember 2020 verfassungsgemäße Neuregelung treffen

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Begrenzung des Ein­kommen­steuer­tarifs durch Regelungen im Steuer­änderungs­gesetz 2007 und im Jahressteuergesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist. Die Vorschriften bewirken eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von Gewinneinkünften gegenüber den Übe­rschuss­einkünften. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2007 eine Neuregelung zu treffen.

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde für Einkünfte über 250.000 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 500.000 Euro (Zusammenveranlagung von Ehegatten) der Spitzensteuersatz ab dem Jahr 2007 von 42 % auf 45 % erhöht (§ 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes). Von der Erhöhung wurden Gewinneinkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb) für das Jahr 2007 ausgenommen... Lesen Sie mehr




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