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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gesundheitsfürsorge“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Hannover, Urteil vom 22.01.2024
- S 11 KR 285/19 KH -

Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten

Kein Anspruch auf Gesundheitsfürsorge durch die Justiz­vollzugs­behörde nach Flucht

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 € für einen entwichenen Häftling zu erstatten. Der Fall bezieht sich auf einen Vorfall aus dem Jahre 2016, als der Häftling nach Vollzugslockerungen nicht in die Justiz­vollzugs­anstalt zurückkehrte, sondern bei einem – in angenommener suizidaler Absicht – verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt wurde und noch am Aufnahmetag im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.

Das klagende Krankenhaus vertrat die Auffassung, der Strafvollzug im Rahmen des offenen Vollzuges sei durch die Flucht unterbrochen worden. Der Verletzte habe deshalb zum Behandlungszeitpunkt keinen Anspruch auf Gesundheitsfürsorge durch die Vollzugsbehörde gehabt. Da nach dem Gesetz kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall bestanden habe, sei der Verletzte aufgrund der Auffangpflichtversicherung bei der beklagten Krankenkasse, bei der der Verletzte vor seiner Inhaftierung aufgrund einer Beschäftigung pflichtversichert war, pflichtversichert gewesen.Das SG entschied zugunsten des Krankenhauses und urteilte,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 22.12.2022
- 2 UF 122/22 -

Vorbeugende Fremdunterbringung eines schwer behinderten Kindes nicht gerechtfertigt

Zukünftige Überforderung der Eltern stellt gegenwärtig keine Kindes­wohl­gefährdung dar

Die Erwartung einer künftigen Überforderung der Eltern rechtfertigt noch keinen Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Denn dies ist noch „keine gegenwärtige Kindes­wohl­gefährdung“, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig klar.

Ist das geistige, seelische oder körperliche Wohl von Kindern durch das Verhalten der sorgeberechtigten Eltern gefährdet, obliegt es dem Staat, die Kinder zu schützen. § 1666 BGB, die zentrale Vorschrift des zivilrechtlichen Kinderschutzes, ermöglicht es den Familiengerichten in solchen Fällen in das Sorgerecht der Eltern einzugreifen. Das Sorgerecht stellt grundsätzlich ein subjektives... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 04.01.2018
- 4 UF 134/17 -

Entzug der elterlichen Sorge trotz Vollmachtserteilung für Jugendamt bei fehlender Ko­operations­fähigkeit der Eltern

Vollmachtserteilung stellt kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindes­wohl­gefährdung dar

Die Erteilung einer Vollmacht für das Jugendamt stellt zwar ein milderes Mittel gegenüber dem Entzug der elterlichen Sorge dar. Fehlt es aber an der Ko­operations­fähigkeit der Eltern, ist die Vollmachtserteilung kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindes­wohl­gefährdung. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vater einer minderjährigen Tochter das alleinige Sorgerecht inne. Da das Kind an massiven Entwicklungsverzögerungen litt, sah das zuständige Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung. Zur Abwehr dieser erteilte der Kindesvater dem Jugendamt im Jahr 2017 eine Vollmacht über die Gesundheitsfürsorge und das Recht, öffentliche Anträge zu stellen. Da der... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.09.2015
- XII ZB 53/15 -

BGH: Behauptete bessere Behandlungsmethode für Betroffenen rechtfertigt keinen Betreuerwechsel

Grundsatz der Kontinuität spricht für Beibehaltung der Betreuung

Ein Betreuerwechsel für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge wird nicht durch die Behauptung gerechtfertigt, dass eine noch bessere Behandlungsmethode für den Betroffenen bestehe. Verweigert der bestehende Betreuer nicht die Vornahme einer besseren Behandlungsmethode, spricht der Grundsatz der Kontinuität für die Beibehaltung der Betreuung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2002 wurde ein damals 25-jähriger Mann von einem Blitz getroffen. Er ist seitdem körperlich und geistig behindert sowie pflegebedürftig. Bis auf ein knappes Jahr war der Vater als Betreuer für den Mann bestellt. Im Jahr 2012 beantragte die Mutter, sich selbst als Betreuerin zu bestellen. Sie führte an, dass sie ein Behandlungskonzept... Lesen Sie mehr