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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gespräche“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2018
- 2 StR 485/17 -

BGH: Von Polizeibeamten auf Gerichtsflur zufällig mitgehörtes Gespräch zwischen Anwalt und Beschuldigtem kann verwertet werden

Keine Verletzung der Vertraulichkeit der Ver­teidiger­kommuni­kation durch Straf­verfolgungs­behörden

Wird ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seinem Anwalt zufällig von einem Polizeibeamten auf einen Gerichtsflur mitgehört, so unterliegt das Wahrgenommene nicht einem Beweis­verwertungs­verbot. Eine Verletzung der Vertraulichkeit der Ver­teidiger­kommuni­kation durch Straf­verfolgungs­behörden liegt in diesem Fall nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann wurde im Juli 2017 vom Landgericht Stralsund wegen Vergewaltigung einer Frau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Mann hatte die Frau mit dem Finger penetriert und dabei Gewalt angewendet. Die Verurteilung stützte das Gericht unter anderem auf eine Zeugenaussage eines Polizeibeamten. Dieser hatte anlässlich eines Haftprüfungstermins auf dem Gerichtsflur zufällig ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger mitgehört, wobei der Beschuldigte äußerte, dass "so'n bisschen mit dem Finger" keine Vergewaltigung sei. Der Beschuldigte hielt die Verwertung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 08.11.2016
- 25 C 974/16 -

Verweigerte Teilnahme eines Mieters an Gesprächsrunden zur Konfliktlösung unter Mieterschaft rechtfertigt dessen ordentliche Kündigung

Vorliegen einer nicht unerheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten

Weigert sich ein Wohnungsmieter an Gesprächsrunden teilzunehmen, um die Streitigkeiten mit anderen Mietern zu entspannen, verletzt er seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich. Der Vermieter ist daher zur ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bezichtigte ein Wohnungsmieter andere Mieter Lärm zu verursachen. Er beschwerte sich diesbezüglich des Öfteren bei seiner Vermieterin. Manche Nachbarn warfen wiederum dem Mieter selbst vor Lärm zu verursachen. Die Vermieterin versuchte den Beschwerden nachzugehen und bot mehrere Lösungsgespräche mit den Mietern an. Der Mieter verweigerte aber eine Teilnahme... Lesen Sie mehr




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