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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geräteabgabe“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.07.2014
- I ZR 28/11, I ZR 29/11, I ZR 30/11 und I ZR 162/10 -
Drucker und PCs sind vergütungspflichtige Vervielfältigungsgeräte
VG Wort hat Anspruch auf Vergütung für Drucker und PCs
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Drucker und PCs zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a Urheberrechtsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung (UrhG aF) gehören.
Der Urheber eines Werkes hatte nach dem bis Ende 2007 geltenden und in den zu entscheidenden Fällen noch anzuwendenden Recht einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese dazu bestimmt sind, ein Werk "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu vervielfältigen (§ 54 a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF). Darüber hinaus hatte er einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten und von Bild- und Tonträgern, wenn diese dazu bestimmt sind, ein Werk "durch Übertragungen von einem Bild- und Tonträger auf einen anderen" zu vervielfältigen... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 27.06.2013
- C-457/11 bis C-460/11 -
VG Wort hat Anspruch auf Vergütung für in Deutschland vertriebene PCs und Drucker
Abgabe für Vervielfältigung geschützter Werke kann auch auf Vertrieb von Druckern und Computern erhoben werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die VG Wort - die Verwertungsgesellschaft, die Urheber und Verleger literarischer Werke in Deutschland vertritt -, Anspruch auf Vergütung für in Deutschland vertriebene PCs und Drucker und/oder Plotter hat. Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auch auf den Vertrieb eines Druckers oder eines Computers erhoben werden. Die Mitgliedstaaten verfügen über einen weiten Ermessensspielraum bei der Bestimmung des Schuldners dieser Abgabe, durch die den Urhebern die ohne ihre Genehmigung erfolgte Vervielfältigung ihrer Werke vergütet werden soll
Nach dem Unionsrecht* räumen die Mitgliedstaaten den Urhebern und Inhabern verwandter Schutzrechte grundsätzlich das ausschließliche Recht ein, die Vervielfältigung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände zu erlauben oder zu verbieten. Die Mitgliedstaaten können jedoch Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf dieses ausschließliche Recht vorsehen. So können sie u. a. die Anfertigung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.07.2011
- I ZR 162/10, I ZR 30/11, I ZR 28/11 und I ZR 29/11 -
Bundesgerichtshof legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs vor
BGH erbittet Vorabentscheidung zur Auslegung der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur urheberrechtlichen Vergütungspflicht von Druckern und PCs vorgelegt und eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs erbeten.
Der Urheber eines Werkes hatte nach dem bis Ende 2007 geltenden und in den zu entscheidenden Fällen noch anzuwendenden Recht einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, ein derartiges Werk "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu vervielfältigen (§ 54 a Abs.... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.08.2010
- 1 BvR 1631/08 -
"Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters
Bundesverfassungsgericht bemängelt fehlende Prüfung einer Vorlage zum Gerichtshof der Europäischen Union
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Zusammenhang mit der “Geräteabgabe” nach dem Urheberrechtsgesetz aufgehoben. Das Verfassungsgericht beanstandete die Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, da der Bundesgerichtshof seiner Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (Art. 267 Abs. 3 AEUV) nicht nachkam.
Nach dem Urheberrecht sind Vervielfältigungen eines Werkes zum eigenen Gebrauch in gewissen Grenzen zulässig. Zum Ausgleich dafür, dass die Hersteller und Importeure von Vervielfältigungsgeräten für die Nutzer die Möglichkeit schaffen, sich fremde Urheberleistungen durch Vervielfältigung anzueignen, haben sie an die Urheber zum Ausgleich eine sog. Geräteabgabe zu leisten. Die bis zum... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.10.2008
- I ZR 18/06 -
BGH: Keine Gerätevergütung für Computer
Urheberrecht sieht keine Vergütung vor
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für PCs keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist.
Der Urheber eines Werkes hatte nach der bis Ende 2007 geltenden und im zu entscheidenden Fall noch zugrunde zu legenden Rechtslage einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, ein derartiges Werk "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu vervielfältigen (§ 54a... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.01.2008
- I ZR 131/05 -
BGH bejaht volle Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte
Vergütung muss in wirtschaftlich angemessenem Verhältnis zum Gerätepreis stehen
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist.
Der Urheber eines Werkes hat nach dem Urheberrechtsgesetz einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, Importeur und Händler von Vervielfältigungsgeräten wie beispielsweise Fotokopiergeräten. Nach der bis Ende 2007 geltenden und in dem zu entscheidenden Fall noch zugrunde zu legenden Rechtslage bestimmt sich die Höhe der Vergütung – wenn nichts anderes vereinbart ist – nach im Gesetz... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.12.2007
- I ZR 94/05 -
BGH verneint Urheberrechtsvergütung für Drucker und Plotter
Ein an einen PC angeschlossenes Gerät ist nicht vergütungspflichtig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Er wies eine entsprechende Klage der Verwertungsgesellschaft Wort gegen den Druckerproduzenten HP ab.
Der Urheber eines Werkes hat nach § 54 a Abs. 1 Satz 1 UrhG einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, das urheberrechtlich geschützte Werk "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" zu vervielfältigen. Dieser Vergütungsanspruch soll dem Urheber einen Ausgleich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.01.1999
- I ZR 208/96 - Telefaxgeräte -
BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - gesetzliche Vergütungssätze für Fotokopiergeräte nicht anwendbar
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Frage entschieden, ob für Telefaxgeräte - ebenso wie für Kopiergeräte - eine urheberrechtliche Vergütung zu zahlen ist.
Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, daß die Hersteller und Importeure von Geräten, mit denen bestimmungsgemäß Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken hergestellt werden können, eine Vergütung zur Abgeltung der Vervielfältigungsvorgänge zu zahlen haben. Diese Ansprüche können nicht von den betroffenen Urhebern oder Verlagen selbst, sondern nur von einer Verwertungsgesellschaft... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 23.12.2004
- 7 O 18484/03 -
Urheberrechtliche Geräteabgabe für PCs
PC-Hersteller und -Importeure müssen wie Hersteller von Fotokopiergeräten eine Geräteabgabe zugunsten der Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke bezahlen. Dies hat nun die 7. Zivilkammer des LG München I in einem Musterprozess entschieden. Sie folgte damit dem Antrag der Verwertungsgesellschaft Wort, die die Interessen der Urheber von Sprachwerken vertritt und gegen die Fujitsu Siemens Computers GmbH geklagt hatte. Die Entscheidung wird Auswirkungen auch für alle anderen Unternehmen der Branche haben.
Das Urhebergesetz sieht in § 54 a für Geräte, von denen zu erwarten ist, dass mit ihrer Hilfe "durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung" erlaubte private Vervielfältigungen geschützter Werke hergestellt werden, eine Vergütungspflicht des Geräteherstellers zugunsten der Urheber vor. Das Gericht musste daher entscheiden, ob auch PCs zur Herstellung... Lesen Sie mehr
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