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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.06.2012
- 4 U 88/11 -
Geisterfahrt: Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig
Daher kein Schmerzensgeldanspruch des verunfallten Radfahrers
Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befuhr eine Radfahrerin eine Busspur entgegen der Fahrtrichtung am äußersten linken Fahrbahnrand. Sie achtete dabei nicht auf den links neben ihr verlaufenden Bürgersteig, sondern blickte geradeaus auf den entgegenkommenden Verkehr. Dadurch übersah sie einen aus einer Grundstückseinfahrt kommenden PKW und kollidierte mit ihm. Der Autofahrer fuhr zwar langsam aus der Einfahrt, blickte aber nicht nach rechts. Zudem war seine Sicht nach rechts durch eine Säule eingeschränkt. Die Radfahrerin verlangte aufgrund des Unfalls Schmerzensgeld vom Autofahrer. Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Es war der Meinung,... Lesen Sie mehr
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