die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „gedulete Ausländer“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.05.2014
- VG 3 L 215.14 -
Schulpflicht gilt auch für lediglich geduldete minderjährige Ausländer
Jeder junge Mensch hat Recht auf zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung
Minderjährige Ausländer, die nur geduldet sind, unterliegen im Land Berlin auch dann der Schulpflicht, wenn sie noch keine Schule besucht haben. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 17-jährige Antragsteller ist Ausländer und verfügt nur über eine ausländerrechtliche Duldung. Sein Begehren, in eine besondere Lerngruppe für ausländische Schüler einer Regelschule aufgenommen zu werden, war in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt worden. Zur Begründung hatte die Senatsverwaltung für Bildung angeführt, die Schulpflicht sei bereits erfüllt bzw. es sei nicht zu erwarten, dass er die Jahrgangsstufe 10 vor Abschluss des 20. Lebensjahres beenden werde.Das Verwaltungsgericht Berlin stellte nun die Schulpflicht des Antragstellers in einem Eilverfahren fest. Nach dem Berliner... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 10.03.2010
- 1 B 60/10 -
OVG: Teilnahme an Klassenfahrt in die Türkei für Schüler mit geduldetem Aufenthalt muss ermöglicht werden
Langjähriger Duldungsstatus darf in Deutschland aufgewachsene Kinder nicht bei der Erfüllung der Schulpflicht benachteiligen
Das Oberverwaltungsgericht hat die Ausländerbehörde Bremen im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, zwei Schülern, deren Aufenthalt in Deutschland lediglich geduldet ist, durch Ausstellung eines Notreiseausweises die Teilnahme an einer Klassenfahrt in die Türkei zu ermöglichen.
Die beiden Schüler - 16 und 19 Jahre alt - besuchen die Klasse 9 einer erweiterten Hauptschule. Sie sind beide in Deutschland geboren, ihr Aufenthalt ist aber lediglich geduldet. Der Duldungsstatus hängt damit zusammen, dass ihre Eltern in der Vergangenheit falsche Angaben über die Staatsangehörigkeit der Familie gemacht haben. Die 16jährige Schülerin ist wegen ihrer sehr guten schulischen... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06.11.2009
- 2 BvL 4/07 -
Geduldete Ausländer erhalten weiter kein Kindergeld - Bundesverfassungsgericht nimmt Richtervorlage nicht an
Bundesverfassungsgericht weist Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Köln aus formalen Gründen zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 EStG (Kindergeldausschluss für geduldete Ausländer) für unzulässig erklärt.
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine ivorischen Staatsangehörige, zog 1999 nach der Heirat mit einem deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland. In der Folge trennte sie sich von ihrem Ehegatten. Im Jahr 2002 zog der 1988 in Côte d' Ivoire geborene Sohn zur Klägerin. Im November 2002 wurde die Klägerin ausgewiesen. Ihr wurde eine Duldung erteilt, die zunächst bis September... Lesen Sie mehr
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.01.2009
- 21 BV 08.30134 -
Bayerisches Aufnahmegesetz: Familienangehörige müssen nicht in Gemeinschaftsunterkunft leben
Mehr Rechte für geduldete Ausländer aufgrund der Richtlinie 2004/83/EG des Europäischen Rates
Ein begründeter Ausnahmefall im Sinn von Art. 4 Abs. 4 Satz 1 AufnG liegt vor, wenn ein Ehepartner, Elternteil oder minderjähriges Kind einer Familie einen Aufenthaltsstatus besitzt, der diesen Personenkreis nicht zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
Seit 2002 wurden in Bayern geduldete Ausländer nach dem Bayerischen Aufnahmegesetz grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Waren sie verheiratet und/oder hatten minderjährige Kinder, galt für sie auch dann nichts anderes, wenn einer der Ehegatten, Elternteile oder eines der Kinder einen Aufenthaltstitel hatte, der nicht dazu verpflichtete, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Beschluss vom 09.05.2007
- 10 K 1690/07, 10 K 983/04 -
Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung verfassungswidrig
Finanzgericht Köln legt Bundesverfassungsgericht Klageverfahren zur Entscheidung vor
Die rückwirkende Neuregelung der Kindergeldberechtigung für ausländische Staatsangehörige durch Gesetz vom 13.12.2006 ist verfassungswidrig, soweit sie ausländerrechtlich nur geduldete Personen betrifft. Zu diesem Ergebnis kam das Finanzgericht Köln.
Dieses setzte deshalb ein entsprechendes Klageverfahren aus und legte es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Entscheidung vor. Mit der Klage beanspruchte eine Bürgerin der Elfenbeinküste, die seit 1999 in Deutschland lebt, für die Zeit ab April 2003 Kindergeld für ihren minderjährigen Sohn. Nach dem Scheitern ihrer Ehe mit einem Deutschen wurde die Klägerin im November 2002... Lesen Sie mehr