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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gastherme“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.07.2022
- VIII ZR 194/21 -
BGH: Anschluss an Zentralheizung stellt keinen Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung dar
Keine Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit durch Modernisierungsarbeiten
Der Anschluss an die Zentralheizung stellt keinen Ersatz für die Reparatur der Gasetagenheizung dar. Modernisierungsarbeiten führen nicht zu einer Änderung der mietvertraglichen Sollbeschaffenheit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Mietwohnung in Berlin fiel im November 2016 die Gasetagenheizung aus. Diese diente auch zur Warmwasserversorgung. Die Vermieterin bot den Anschluss der Wohnung an die im Haus vorhandene zentrale Wärmeversorgungs- und Warmwasseranlage an. Dies lehnten die Mieter aber ab. Da sich die Vermieterin weiterhin weigerte die Gasetagenheizung zu reparieren, ließen die Mieter selbst die defekte Gastherme austauschen und klagten anschließend auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten in Höhe von fast 3.400 €.Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Nunmehr musste der Bundesgerichtshof entscheiden.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 04.12.2018
- 224 C 297/18 -
Ausfall der Gastherme: Mieter darf provisorische Mangelbeseitigung bis zur endgültigen Reparatur nicht verweigern
Verlust des Rechts zur Mietminderung bei verweigerter Mangelbeseitigung durch Mieter
Der Ausfall der Gastherme und damit verbunden der Heizung und der Warmwasserversorgung in den Wintermonaten, rechtfertigt zwar eine Mietminderung von 50 %. Verweigert aber der Mieter eine zunächst provisorische Reparatur, so verliert er sein Recht auf Mietminderung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es Ende Januar 2017 zu einem Ausfall der Gastherme einer Mietwohnung in Berlin. Dadurch stand weder die Heizung noch Warmwasser zur Verfügung. Die Mieterin beanspruchte aufgrund dessen eine Mietminderung in Höhe von 50 %. Ende März 2017 beabsichtigte die Vermieterin eine provisorische Beseitigung des Mangels durch den Betrieb von Radiatoren in jedem... Lesen Sie mehr
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