wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fußballstadion“ veröffentlicht wurden

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2023
- L 3 BA 6/19 -

Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozial­versicherungs­pflicht

Beschäftigte unterliegt aufgrund der Ausgestaltung der Tätigkeit der Sozial­versicherungs­pflicht

Ordner, die für ein Sicherheits­unternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeiten, sind häufig keine selbständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozial­versicherungs­pflicht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt entschieden. Danach ist jemand, der für einen Auftraggeber zur Absicherung einer Veranstaltung Ordner- und Überwachungs­tätigkeiten verrichtet, ein sozialversicherungs­pflichtig beschäftigter Arbeitnehmer, insbesondere wenn er kein eigenes Gewerbe für die Personenüberwachung angemeldet hat und nicht über den Nachweis einer gewerberechtlichen Sachkundeprüfung verfügt. Sein Arbeitgeber muss für ihn Sozial­versicherungs­beiträge entrichten.

Geklagt hatte eine Security-Firma, deren Mitarbeiter in Fußballstadien, Festzelten oder Diskotheken z.B. Eintrittskarten kontrollierten, Besucherströme lenkten und für Sicherheit und Ordnung sorgten. Die Mitarbeiter waren für einzelne Veranstaltungen angeworben worden und erhielten für ihren Einsatz "Engagementverträge", mit denen ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts begründet werden sollte.Diese Regelung sei ein "Etikettenschwindel zur Verschleierung des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses", befand das LSG. Die Mitarbeiter hätten keinerlei Gestaltungsspielraum bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gehabt.... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2021
- 1 OLG 2 Ss 87/20 -

Schal über Mund und Nasenrücken während Fußballspiels zwecks Verhinderung der Identitäts­feststellung stellt verbotene Vermummung dar

Straftat trotz temporärer Vermummung

Wer während eines Fußballspiels zeitweise einen Schal über Mund und Nasenrücken zieht, um somit die Feststellung seiner Identität zu verhindern, begeht eine Straftat nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Fußballspiels in Kaiserslautern im September 2019 zog sich ein Besucher zeitweise einen mitgeführten Schal über den Mund und den Nasenrücken. Das Amtsgericht Kaiserslautern nahm dies zum Anlass den Besucher wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot aus § 17 a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.10.2020
- 1 K 1112/18.NW -

Vorfall mit Pyrotechnik im Fußballstadion muss nicht als Dienstunfall anerkannt werden

Kein Dienstunfall im Sinne des Beamten­versorgungs­rechtes

Das VG Neustadt hat entschieden, dass psychische Beschwerden eines Polizeibeamten nach einem Vorfall mit Pyrotechnik im Fußballstadion nicht als Dienstunfall anerkannt werden müssen

Der Kläger war über viele Jahre als sog. szenekundiger Beamter bei Fußballspielen des 1. FC Kaiserslautern eingesetzt. Bei einem Fußballspiel im Stadion des Karlsruher SC traf ein Geschoss mit Leuchtmunition das Dach der Tribüne, auf der - neben anderen Polizeibeamten - auch der Kläger stand, und ging ca. 50 cm neben dem Kläger auf dem Boden nieder. Der Kläger versah zunächst weiter... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2017
- VII ZR 62/17 -

BGH zur Höhe des Schadensersatzes bei Verbandsstrafe nach Zünden eines Knallkörpers von Fans auf Fußballtribüne

Verein kann nur anteiligen Schadensersatz von Fußballfan verlangen

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, mit welchem Anteil der Zuschauer eines Fußballspiels dem veranstaltenden Verein die diesem wegen des Zündens eines Knallkörpers durch den Zuschauer auferlegte Verbandsstrafe als Schadensersatz zu erstatten hat, wenn die Strafe zugleich für andere Vorfälle verhängt worden ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt den Profifußballbereich des 1. FC Köln. Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel im RheinEnergieStadion in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014. Wegen dieses Vorfalls und weiterer vorangegangener Vorfälle bei anderen Spielen der Lizenzspielermannschaft... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.09.2017
- 4 RVs 97/17 -

Vermummungsverbot gilt auch nach Ende eines Fußballspiels auf dem Stadiongelände

Vermummung nach Fußballspiel kann strafbar sein

Wer sich nach dem Ende eines Fußballspiels noch auf dem Stadiongelände vermummt, kann wegen Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz angeordnete Vermummungsverbot zu bestrafen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und verwarf damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Paderborn als unbegründet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 21 Jahre alte Angeklagte aus Stuttgart besuchte im Mai 2015 als Auswärtsfan das Bundesligaspiel des SC Paderborn gegen den VfB Stuttgart in der Benteler Arena in Paderborn. Nach dem Abpfiff und dem Verlassen des Stadions hielt sich der Angeklagte noch auf dem zum Stadiongelände gehörenden Gästeparkplatz bei den dort geparkten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2017
- 1 U 175/16 -

Bundesweites Stadionverbot für Fußballfans zulässig

Ausspruch des Stadionverbots vom Hausrecht des Veranstalters gedeckt

Besteht die Gefahr, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem heute veröffentlichten Urteil und wies zugleich Schadens­ersatz­ansprüche betroffener Fußballfans zurück.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras. Der Beklagte ist der Dachverband der deutschen Fußballvereine. Im Vorfeld eines Bundesligaspiels im März 2013 kam es am Flughafen Dortmund zu einem unfriedlichen Zusammentreffen von Mitgliedern verschiedener Fußballclubs. Gegen die Kläger wurden nachfolgend Ermittlungsverfahren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2017
- 1 S 1193/16, 1 S 1194/16 und 1 S 160/17 -

Aufenthalts- und Betretungsverbote gegen Freiburger Fußballfans rechtmäßig

Zusätzlich erteilte Meldeauflagen nicht zulässig

Der Verwaltungs­gerichts­hof hat in drei parallel gelagerten Berufungsverfahren entschieden, dass mehrere von der Stadt Freiburg gegen Fußballfans aus der Ultraszene des SC Freiburg ausgesprochene Aufenthalts- und Betretungsverbote rechtmäßig waren. Meldeauflagen, die einem der Kläger zusätzlich erteilt worden waren, sah der Verwaltungs­gerichts­hof dagegen als rechtswidrig an.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Polizei in Freiburg verzeichnete ab 2009 einen Anstieg von Gewaltdelikten anlässlich von Fußballspielen des SC Freiburg. Vor diesem Hintergrund verbot die Stadt Freiburg den Klägern mit mehreren Bescheiden, bestimmte Bereiche im Umfeld des SC-Freiburg-Stadions, der Innenstadt und des Stadtteils Stühlinger an Heimspieltagen zwischen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2016
- VII ZR 14/16 -

Knallkörper im Fußballstadion gezündet: Störende Zuschauer haften für Verbandsstrafe

BGH bejaht Schadens­ersatz­pflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion

Zuschauer, die in einem Fußballstadion Knallkörper zünden durch die andere Stadionbesucher verletzt werden, können dazu verpflichtet werden, dem Verein, gegen den daraufhin eine Verbandsstrafe verhängt wurde, einen entsprechenden Schadensersatz zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt den Profifußballbereich des 1. FC Köln. Sie verlangt von dem Beklagten Schadensersatz wegen des Zündens eines Knallkörpers bei einem Heimspiel im RheinEnergieStadion in der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn 07 am 9. Februar 2014.Der Beklagte zündete in der zweiten Halbzeit einen Knallkörper, der aufgrund seiner... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2015
- 5 RVs 80/15 -

Schalke-Fan wegen Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt

Heraufbeschworene Gefahrenlage ist strafschärfend zu berücksichtigen

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein vorbestraftes Mitglied der "Hugos" wegen begangener Straftaten im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel des FC Schalke 04 gegen Eintracht Frankfurt am 24. November 2012 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate verurteilt. Die Vollstreckung wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der heute 25 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen gehört zu den führenden Mitgliedern der sogenannten Fan-Gruppierung "Hugos". Er ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten. Zuletzt erhielt er im Juni 2012, rechtskräftig seit Januar 2013, wegen Körperverletzung eine einjährige Jugendstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 08.04.2015
- 7 O 231/14 -

Verbandsstrafe gegen Fußballverein aufgrund Wurfs eines Böllers durch Besucher: Fußballverein steht gegenüber Besucher Schaden­ersatz­anspruch zu

Schwerwiegende Verletzung von Schutz- und Rück­sichts­nahme­pflichten durch Stadionbesucher

Wird gegen einem Fußballverein eine Verbandsstrafe verhängt, weil ein Stadionbesucher einen Böller zwischen anderen Besuchern geworfen hat und diese durch die Detonation verletzt wurden, kann dem Verein ein Schaden­ersatz­anspruch gegenüber dem Stadionbesucher zustehen. Denn durch sein Verhalten hat der Besucher in schwerwiegender Weise gegen die gegenüber dem Verein geltenden Schutz- und Rück­sichts­nahme­pflichten verletzt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 warf ein Stadionbesucher während eines Zweitligaspiels einen Böller zwischen andere Besucher. Durch die Detonation wurden sieben Zuschauer verletzt. Unter anderem aufgrund dieses Vorfalls verurteilte das DFB-Sportgericht den Fußballverein zur Zahlung einer Geldstrafe von 50.000 EUR. Nachdem der Verein die Strafe gezahlt hatte,... Lesen Sie mehr




Werbung