wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 30. Mai 2023

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fortsetzung“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 01.02.2022
- 33 C 1544/21 -

Familie mit vier Kleinkindern und eingeschränkten finanziellen Mitteln darf trotz Eigen­bedarfs­kündigung in Wohnung verbleiben

Unmöglichkeit der Anmietung von Ersatzwohnraum begründet Härteeinwand

Ist es für eine Familie mit vier Kleinkindern, welche von ALG-II-Leistungen lebt, nicht möglich eine Ersatzwohnung anzumieten, so kann sie trotz zulässiger Eigen­bedarfs­kündigung in der Wohnung verbleiben. Die Mieter können sich insofern erfolgreich auf den Härteeinwand gemäß § 574 Abs. 2 BGB berufen. Dies hat das Amtsgericht Lübeck entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2021 erhielten die Mieter einer Wohnung in Lübeck von der neuen Eigentümerin eine Eigenbedarfskündigung. Sie gab an, sich von ihrem Ehemann getrennt zu haben und insofern auf die Wohnung angewiesen zu sein. Die Mieter machten einen Härteeinwand geltend. Sie waren Eltern von vier Kleinkindern und lebten von ALG-II-Leistungen. Trotz intensiver Bemühungen war es ihnen nicht möglich, eine Ersatzwohnung anzumieten. Die neue Eigentümerin ließ dies nicht gelten und erhob Räumungsklage.Das Amtsgericht Lübeck entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung... Lesen Sie mehr

Werbung

Hessisches Finanzgericht, Urteil vom
- 9 K 182/19 -

Kein Verlust des Kindergeldanspruchs bei Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahrs wegen Krankheit

Fortsetzung des FSJ bei anderem Träger unerheblich

Die Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs. Dies gilt auch dann, wenn das FSJ bei einem anderen Träger fortgesetzt wird. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein grundsätzlich kindergeldberechtigter Vater geklagt, dessen Tochter nach Abschluss des Gymnasiums ein Freiwilliges Soziales Jahr begann. Im Laufe des kommenden Jahres verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Kindes, welches bereits seit seiner eigenen Schulzeit an Bulimie und Anorexie litt, derart, dass es das FSJ zu Ende Mai 2018 kündigte... Lesen Sie mehr




Werbung