die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Formularmietvertrag“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2018
- VIII ZR 254/17 -
BGH: Klausel im Mietvertrag über vom Mieter gesondert zu zahlende Verwaltungskostenpauschale unwirksam
Vermieter darf aber grundsätzlich Verwaltungskosten in Grundmiete einpreisen
Eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die neben der Grundmiete eine vom Mieter zu tragende Verwaltungskostenpauschale gesondert ausweist, ist gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam. Der Vermieter kann aber grundsätzlich Verwaltungskosten in der Grundmiete einpreisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall zahlte der Mieter einer Wohnung im Berlin seit Mietbeginn im Juli 2015 monatlich eine Verwaltungskostenpauschale von 34,38 Euro. Diese Pauschale war im formularmäßigen Mietvertrag neben der Nettomiete gesondert ausgewiesen. Der Mieter hielt die Vereinbarung über die Verwaltungskostenpauschale für unwirksam und verlangte die seit Juli 2015 gezahlten Beträge zurück. Da sich die Vermieterin weigerte, erhob der Mieter Klage.Während das Amtsgericht Berlin-Mitte die Klage abwies, gab ihr das Landgericht Berlin statt. Dem Mieter stehe seiner Auffassung nach gemäß § 812 Abs. 1... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2017
- VIII ZR 13/17 -
Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen nach Rückgabe der Mietsache unwirksam
Verlängerung der Verjährung auf zwölf Monate benachteiligt Mieter unangemessen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter die in § 548 Abs. 1 BGB geregelte sechsmonatige Verjährung seiner gegen den Mieter gerichteten Ersatzansprüche nach Rückgabe der Mietsache durch formularvertragliche Regelungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht verlängern kann.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls war seit 2003 Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Berlin. Nach Kündigung des Mietverhältnisses durch die Beklagte erhielt die Vermieterin (Klägerin) die Wohnung Ende Dezember 2014 zurück.Erst mit im Oktober 2015 zugestellter Klage nahm die Klägerin die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 16.000... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2016
- VIII ZR 23/16 -
BGH: Wirksamer Kündigungsausschluss für vier Jahre bei Möglichkeit der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf dieses Zeitraums"
Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters
Eine Kündigungsausschlussklausel ist wirksam, wenn sie eine ordentliche Kündigung bis zum Ablauf von vier Jahren ausschließt. Durch eine solche Regelung wird ein Wohnungsmieter nicht im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichthofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Doppelhaushälfte kündigten im Februar 2015 das Mietverhältnis ordentlich und stellten nach Ablauf der Kündigungsfrist sämtliche Mietzahlungen ein. Der Vermieter erkannte die ordentliche Kündigung jedoch nicht an. Er verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach eine ordentliche Kündigung erst "zum Ablauf" von vier Jahren... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.02.1990
- 2/13 O 474/89 -
Verbot der Haustierhaltung und des Trocknens der Wäsche in der Wohnung sowie die Verpflichtung Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher ordnungsgemäß zu verschließen ist in Mietvertragsklauseln unwirksam
Ebenso unwirksam ist die Festlegung einer Heizperiode von 9 bis 22 Uhr
Wird in einem Mietvertragsformular durch Klauseln die Haustierhaltung und das Trocknen der Wäsche in der Wohnung verboten sowie der Mieter dazu verpflichtet bei Auszug Dübeleinsätze zu entfernen und Löcher fachgerecht zu verschließen, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und sind somit unwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall gab die Beklagte ein Mietvertragsformular heraus, das im freien Verkehr erhältlich war. Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen einige der darin enthaltenen Klauseln. Der Kläger war ein eingetragener Verein. Dessen Mitglieder bestanden aus den örtlichen Mietervereinen. Die Beklagte verfolgte als eingetragener Verein die Interessen von Hauseigentümern.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.11.1993
- 19 U 132/93 -
Bei Einfamilienhaus gilt der Garten als mitvermietet
Gartennutzung bei Einfamilienhaus
Bei einem Einfamilienhaus gilt ein Garten grundsätzlich als mitvermietet, solange nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar ein Einfamilienhaus gemietet. In dem vorformulierten Mietvertrag für "Wohnungen" hieß es: "Vermietet wird das EFH. Hü., K. Str. 4". Mieter und Vermieter stritten sich in der Folge darum, ob der Garten mitbenutzt werden dürfe.Das Oberlandesgericht Köln bejahte dies. Die Formulierung im Mietvertrag spreche eher für eine... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2010
- VIII ZR 50/09 -
BGH: Vermieter dürfen keine Farben für Innenanstrich von Türen und Fenstern vorgeben - Mieter haben freie Farbwahl bei Schönheitsreparaturen
BGH erklärt Farbwahlklausel im Mietvertrag für unwirksam - Während der Mietzeit kann der Vermieter nur bei anerkennenswertem Grund die Farbe vorschreiben
Eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster benachteiligt den Mieter unangemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine Rechtsprechung zu so genannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt.
Die beklagte Mieterin einer Wohnung in Berlin war aufgrund eines Formularmietvertrages zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet. In § 4 Nr. 6 des Vertrages ist unter anderem bestimmt:"Der Mieter ist verpflichtet, die während des Mietverhältnisses anfallenden Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2009
- VIII ZR 307/08 -
Studentenzimmer: Zweijähriger Kündigungsverzicht ist unwirksam
Gesteigertes Interesse von Studenten an Flexibilität steht Kündigungsbeschränkung entgegen
Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer unwirksam.
Der Beklagte hatte ein kleines in einem Studentenwohnheim der Klägerin gelegenes möbliertes Zimmer gemietet. Der Formularmietvertrag enthielt die Vereinbarung, "dass das Recht zur ordentlichen Kündigung für beide Parteien bis zum 15.10.2008 ausgeschlossen ist". Der Beklagte bezog daraufhin das Zimmer anlässlich der Aufnahme seines Studiums zum Wintersemester 2006. Bereits im Juni 2007... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.09.2007
- 8 U 77/07 -
Mieter müssen Fenster und Außentüren nur von innen streichen
Vermieter kann nicht per Formularvertrag verlangen, dass Mieter die Außenseite der Fenster streichen
Wenn ein Mieter in einem Formularvertrag ohne Einschränkungen zum Streichen der Fenster verpflichtet wird, wird davon auch der Außenanstrich der Fenster erfasst mit der Folge, dass die Schönheitsreparaturklausel insgesamt unwirksam ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter ein Reihenhaus gemietet. In dem Mietvertrag stand eine Klausel, die umfangreiche Schönheitsreparaturen vorsah: "Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre sowie Türen und Fenster". Nachdem der Mieter ausgezogen war, verklagte ihn der Vermieter auf Schadensersatz von über 16.000,- EUR wegen unterlassener Schönheitsreparaturen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2009
- VIII ZR 210/08 -
BGH: Schönheitsreparaturklausel mit Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia ist unwirksam
Mieter wird durch die Klausel unangemessen benachteiligt
Verpflichtet eine Klausel in einem Formularmietvertrag den Mieter dazu auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen, ist die Klausel insgesamt unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Klausel stelle "eine unangemessene Benachteiligung des Mieters" dar, "weil diese Arbeiten nicht unter den Begriff der Schönheitsreparaturen" fielen, entschieden die Richter.
Die Beklagte war Mieterin einer Wohnung des Klägers in Berlin. Der Formularmietvertrag enthielt in § 4 Abs. 2 folgende Klausel:"Schönheitsreparaturen trägt der Mieter (Vergleiche § 13) einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia".§ 13 Abs. 1 Satz 1 des Mietvertrages lautet:"Trägt der Mieter die Schönheitsreparaturen, so hat... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.02.2009
- VIII ZR 166/08 -
BGH: Während der Mietzeit darf der Vermieter dem Mieter keine bestimmte Farbgestaltung der vermieteten Räume aufzwingen
Mieter darf in der persönlichen Gestaltung seines Lebensbereichs nicht ohne ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters eingeschränkt werden
Eine Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichtet und dadurch in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse für den Vermieter besteht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen.Die Kläger waren Mieter einer Wohnung der Beklagten... Lesen Sie mehr