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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuerstätte“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22.06.2023
- 1 ME 61/23 -

Holzkohlegrill im Innenbereich eines Restaurants erfordert Abnahme durch Bezirks­schorn­stein­feger

Holzkohlegrill als Feuerstätte

Ein Holzkohlegrill im Innenbereich eines Restaurants stellt eine Feuerstätte und damit eine Feuerungsanlage dar und erfordert daher die Abnahme durch den Bezirks­schorn­stein­feger. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2023 wurde dem Inhaber eines Restaurants in Niedersachsen die Nutzung eines Holzkohlegrills mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Grill befand sich innerhalb des Restaurants und war von einem Schornsteinfeger nicht abgenommen worden. Gegen die Nutzungsuntersagung beantragte der Restaurantbetreiber Eilrechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Antrag ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Restaurantbetreibers.Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Der Holzkohlegrill sei als Feuerstätte im Sinne von § 2 Abs.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 29.10.2021
- 31 C 288/20 -

Pächter einer Kleingartenzelle muss in Gartenklaube errichteten Ofen mit Edel­stahl­schornstein entfernen

Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung

Der Pächter einer Kleingartenzelle muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg ein in seiner Gartenlaube errichteten Ofen mit Edel­stahl­schornstein entfernen. Denn eine solche Feuerstätte dient der unzulässigen Dauerwohnnutzung.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Kleingärtner im März 2020 von einem Kleingartenverein eine Kleingartenparzelle nebst Gartenlaube in Brandenburg gepachtet hatte, installierte er in der Gartenlaube einen Kaminofen mit Edelstahlschornstein. Der Verein hielt dies für unzulässig, da die Feuerstätte nicht der kleingärtnerischen Nutzung diene. Vielmehr werde damit... Lesen Sie mehr




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