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Mittwoch, 17. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feinstaub“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2016
- 3 K 6622/13 -

Carglass darf Feinstaubplaketten an ausgetauschten Windschutzscheiben anbringen

Voraussetzung ist Einrichtung einer anerkannten Abgas­untersuchungs­werkstatt am Hauptsitz des Unternehmens

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Carglass GmbH ihre Fahrzeugglas-Reparatur­werkstätten in Nordrhein-Westfalen mit dem Ausfüllen und Anbringen von Feinstaubplaketten beauftragen darf, sobald sie an ihrem Hauptsitz in Köln eine Abgas­untersuchungs­werkstatt eingerichtet hat und diese anerkannt worden ist.

Die Carglass GmbH ist ein bundesweit agierendes Unternehmen, das auf die Reparatur und den Austausch von Fahrzeugglas spezialisiert ist. Abgasuntersuchungen nimmt sie bislang nicht vor. In Nordrhein-Westfalen befinden sich 77 ihrer sogenannten Service-Center. Sie möchte den Austausch von Windschutzscheiben mit der Anbringung einer neuen Feinstaubplakette verbinden und zu diesem Zweck an ihrem Hauptsitz in Köln eine Abgasuntersuchungswerkstatt einrichten und diese als solche nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) anerkennen lassen. Die einzelnen Reparaturwerkstätten sollen sodann mit dem Abringen und Befestigen der Feinstaubplaketten beauftragt... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.09.2013
- BVerwG 7 C 21.12 -

Umweltverbände können Luftreinhalteplan einklagen

Unionsrecht fordert zur effektiven Durchsetzung des europäischen Umweltrechts Zugang von Umweltverbänden zu den Gerichten

Anerkannte Umweltverbände können die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt sieht für die Verminderung der Schadstoffkonzentration von Feinstaub und Stickoxiden verschiedene insbesondere verkehrsbezogene Maßnahmen wie z.B. Durchfahrt- und Nachtfahrtverbote für Lkw vor. Die geltenden Grenzwerte für Stickoxide werden an den drei am stärksten belasteten Straßenzügen gleichwohl... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 21.02.2013
- 2 K 2749/09 -

Rauch aus kommunalem Backhaus für Nachbar zumutbar

Vom Backhaus ausgehende Immissionen überschritten weder Grenzwerte der Geruchsimmissionsrichtline noch der EU-Feinstaubrichtlinie

Ein Anwohner, der ca. 10 m von einem Backhaus entfernt wohnt und die Rauch- und Geruchsbelästigungen durch die Nutzung des Backhauses rügt, hat keinen Anspruch auf weitere Einschränkungen der Betriebszeiten des Backhauses und auf weitere Maßnahmen zur Vermeidung der Rauchgase. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

Das (kommunale) Backhaus existiert seit 1847 im Zentrum eines Ortsteils von Weilheim und wird seit dieser Zeit genutzt. Eine wegen der Nachbarbeschwerden von der Gemeinde eingeführte Benutzungsordnung mit Beschränkung der Nutzungszeiten (Backtage: Mittwoch bis Freitag von 6 bis 18 Uhr und samstags bis 15 Uhr) und auch eine technische Nachrüstung der Anlage (u.a. Erhöhung des Schornsteins,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2009
- 13 K 511/09 -

Feinstaub: Land Stuttgart muss Aktionsplan vorlegen

Immissionsüberschreitungen müssen schrittweise auf ein Minimum reduziert werden

Das Land Baden-Württemberg muss seiner Verpflichtung einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit laut Bundesimmissionsschutzverordnung bis zum 28. Februar 2010 nachkommen. Sollte dies nicht geschehen, muss das Land ein Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 EUR zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Land Baden-Württemberg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 31. Mai 2005 verurteilt, für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (Gefahrengebiet) einen Aktionsplan aufzustellen und damit der Klage von zwei Stuttgarter Einwohnern stattgegeben. Der Aktionsplan hatte laut dem Tenor des damaligen Urteils festzulegen, welche geeigneten Maßnahmen... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.07.2008
- C-237/07 -

Feinstaub-Aktionsplan: EU-Bürger können ihr Recht auf saubere Luft auch einzeln einklagen

Bundes­verwaltungs­gericht legte dem Europäischen Gerichtshof Frage zu Feinstaub-Aktionsplan vor

Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar betroffene Einzelne bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Die Mitgliedstaaten sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren Die Gemeinschaftsrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität sieht vor, dass die Mitgliedstaaten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.09.2007
- BVerwG 7 C 36.07 -

Feinstaub-Urteil: BVerwG definiert Rechtsanspruch auf saubere Luft

VGH München muss Verkehrsbeschränkungen zur Abwehr von Feinstaubimmissionen müssen erneut prüfen

Wer als Anwohner einer Straße hohen Feinstaubbelastungen ausgesetzt ist, die die europäischen Grenzwerte überschreiten, kann, wenn die Behörden untätig bleiben, gerichtlich seinen Anspruch auf saubere Luft durchsetzen. Städte und Gemeinden müssen auch dann geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Feinstaubs vornehmen, wenn noch keine Aktionspläne durch die zuständige Landesregierung ausgearbeitet wurden. Das geht aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Die Landeshauptstadt München hat Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung gesundheitsschädlicher Feinstaubpartikel-Immissionen mit unzutreffender Begründung abgelehnt.Der Kläger verlangt die Verurteilung der Landeshauptstadt insbesondere zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel bei seiner Wohnung am... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.03.2007
- BVerwG 7 C 9.06 -

Anspruch eines von Feinstaubpartikel-Immissionen Betroffenen auf Aktionsplan zur Abwehr von Feinstaubimmissionen zweifelhaft

BVerwG legt die Frage dem EuGH vor

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wird zu klären haben, ob nach europäischem Gemeinschaftsrecht ein von Feinstaubpartikel-Immissionen Betroffener von der zuständigen Behörde die Aufstellung eines "Aktionsplans" verlangen kann. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, eine entsprechende Vorabentscheidung einzuholen.

Der Kläger verlangt die Verurteilung des Freistaats Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans, der Maßnahmen gegen gesundheitsschädliche Feinstaubpartikel- Immissionen festlegt. Bei seiner Wohnung am Mittleren Ring in München wurde der maßgebliche Grenzwert in den Jahren 2005 und 2006 deutlich überschritten. Der Verwaltungsgerichtshof hat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans verpflichtet,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 26.09.2006
- 11 L 383/06 -

Anwohnerin kann nicht mit der Begründung, eine Messstation sei falsch aufgestellt worden, einen Aktionsplan gegen Feinstaub verlangen

Keine Gefahr zu häufiger Grenzwertüberschreitungen

Das Verwaltungsgericht Minden hat einen Eilantrag einer Anwohnerin der Detmolder Straße in Bielefeld abgelehnt, mit dem diese erreichen wollte, dass die Bezirksregierung Detmold kurzfristig einen Aktionsplan fur Bielefeld und insbesondere die Detmolder Straße aufstellt.

Ein Aktionsplan, in dem insbesondere Verkehrsbeschränkungen vorgesehen werden können, muss unter anderem dann aufgestellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (PM10) überschritten werden. Mehrere Fachgutachten hatten prognostiziert, dass der maßgebliche Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an der Detmolder Straße und an der Stapenhorststraße... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.05.2006
- 22 BV 05.2462 und 22 BV 05.2461 -

Bayern muss Aktionsplan gegen Feinstaub aufstellen

Anwohner erzielt Teilerfolg im Berufungsverfahren

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage eines Anwohners der Landshuter Allee auf Aufstellung eines Aktionsplans wegen Feinstaubbelastung gegen den Freistaat Bayern - teilweise - stattgegeben und insoweit das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 26. Juli 2005 im Berufungsverfahren abgeändert. Hingegen blieb die Berufung gegen das klageabweisende Urteil in dem Verfahren gegen die Landeshauptstadt München ohne Erfolg.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete den Freistaat Bayern zur Aufstellung eines Aktionsplans für den Bereich der Landshuter Allee unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Im vorangegangenen Eilverfahren hatte das Gericht mit Beschluss vom 30. Juni 2005 (Az. 22 CE 05.1194) den Eilantrag des Klägers auf Aufstellung eines Aktionsplans innerhalb einer Frist von 2 Wochen noch abgelehnt.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht München, Urteil vom 26.07.2005
- M 1 K 05.1114 -

Feinstaubbelastung an der Landshuter Allee in München - Klagen eines Anwohners abgewiesen

Die 1. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München hat die Klagen eines Anwohners der Landshuter Allee in München gegen den Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München abgewiesen.

Der Kläger wollte mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern erreichen, dass dieser verpflichtet wird, einen Aktionsplan aufzustellen. Das Gericht sah die Klage als zulässig an. Der entsprechende Antrag war sowohl der Regierung von Oberbayern als auch dem Bayerischen Umweltministerium vor Klageerhebung bekannt. Die Klage blieb jedoch in der Sache ohne Erfolg. Ein von Feinstaubbelastung betroffener... Lesen Sie mehr




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