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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Energieausweis“ veröffentlicht wurden

Landgericht Hannover, Urteil vom 08.08.2017
- 32 O 7/17 -

Verkaufsanzeigen für Wohnimmobilien müssen Angaben zur Art des Energieausweises enthalten

Nichtangabe des Energieausweises ist unlauterer Wettbewerb

Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass Verkaufsanzeigen für Wohnimmobilien Angaben zur Art des Energieausweises und zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes enthalten müssen.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit ging es um Verkaufsanzeigen von Einfamilienhäusern in Zeitungen. Eine Maklerfirma hat Immobilien inseriert, ohne dabei die Art des Heizungsträgers und Angaben über den Energieausweis abzubilden. Einem Umwelt- und Verbraucherschutzverein zuwiderlaufend, klagte er gegen diese Vorgehensweise.Der Verein beanstandete das Fehlen der Angaben als unlauteren Wettbewerb und verklagte die Maklerfirma darauf, Immobilien nur noch unter Angabe von Heizungsträger und Energieausweis zu inserieren. Immobilienmakler sind laut der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik dazu... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2017
- I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17 -

Energieausweis: Immobilienmakler müssen notwendige Angaben zum Energieverbrauch in Immobilienanzeigen aufnehmen

BGH zu Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Informations­pflichten dem Immobilienmakler bei einer Immobilienanzeige zum Energieverbrauch obliegen.

Die beklagten Immobilienmakler des zugrunde liegenden Verfahrens boten in Tageszeitungen Wohnimmobilien zur Miete oder zum Kauf an. In den Anzeigen fehlten Angaben zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung des Wohngebäudes, zum Baujahr des Wohngebäudes oder zur Energieeffizienzklasse.Die Klägerin sieht darin einen Verstoß gegen § 16a... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2016
- 4 U 8/16 und 4 U 137/15 (Urteil v. 04.08.2016) -

Veröffentlichung einer Immobilienanzeige ohne Pflichtangaben gemäß Energie­einspar­verordnung stellt wettbewerbswidriges Handeln dar

OLG Hamm klärt Informations­pflichten im Zusammenhang mit Energie­einspar­verordnung

Wer als Verkäufer, Vermieter oder Verpächter zu einer Immobilie mit Energieausweis eine Immobilienanzeige ohne die gemäß § 16 a Energie­einspar­verordnung (EnEV) erforderlichen Pflichtangaben veröffentlicht, handelt wettbewerbswidrig. Aber auch Maklern kann es zu untersagen sein, Anzeigen für Mietwohnungen ohne die Angaben zur Art des Energieausweises und zu dem im Energieausweis genannten Baujahr zu veröffentlichen oder Verkaufsanzeigen ohne die Angabe zum wesentlichen Energieträger. Dies geht aus Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit nahm der klagende Umwelt- und Verbraucherschutzverein aus Radolfzell einen Makler aus Rheda-Wiedenbrück (im Verfahren 4 U 137/15) und eine u.a. als Maklerin tätige Firma aus Münster (im Verfahren 4 U 8/16) auf Unterlassung von - aus seiner Sicht - wettbewerbswidrigen Immobilienanzeigen in Anspruch, weil diese den Informationspflichten aus § 16 a EnEV nicht genügten.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Würzburg, Urteil vom 10.09.2015
- 1 HK O 1046/15 -

Immobilienmakler muss Angaben zum Energieausweis, Energiebedarf und Energieverbrauch eines in Tageszeitung beworbenen Einfamilienhauses machen

Fehlen der Angaben begründet Verstoß gegen § 16 a EnEV

Bewirbt ein Immobilienmakler in einer Tageszeitung ein Einfamilienhaus, so ist er nach § 16 a der Energie­einspar­verordnung (EnEV) verpflichtet, Angaben zum Energieausweis, Energiebedarf und Energieverbrauch zu machen. Kommt er dem nicht nach, kann ein Verbraucher­schutz­verband eine Abmahnung aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Würzburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Immobilienmakler bewarb im Februar 2015 in einer Tageszeitung ein Einfamilienhaus. Da er in diesem Zusammenhang keine Angaben zum Energieausweis, Energiebedarf und Energieverbrauch machte, erhielt er von einem Umwelt- und Verbraucherschutzverband im März 2015 eine Abmahnung. Da sich der Immobilienmakler weigerte die strafbewehrte Unterlassungserklärung... Lesen Sie mehr

Landgericht Gießen, Urteil vom 11.09.2015
- 8 O 7/15 -

Verpflichtung zur Angabe von Informationen zum Energieausweis in Immobilienanzeige treffen nicht Immobilienmakler

Pflichtangaben müssen unter anderem vom Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber gemacht werden

Ein Immobilienmakler, der für den Verkäufer eine Immobilienanzeige schaltet, muss nicht sicherstellen, dass die Anzeige Informationen zum vorhandenen Energieausweis enthält. Die Pflichtangaben gemäß § 16 a der Energie­spar­verord­nung (EnEV) muss vielmehr nur der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verbraucherschutzverband bemängelte im Oktober 2014 zwei von einer Gesellschaft für Immobilienmarketing in einer Tageszeitung veröffentlichte Immobilienanzeigen. Die Gesellschaft sollte im Auftrag des Eigentümers zwei Eigentumswohnungen verkaufen. Der Verbraucherschutzverband hielt die Anzeigen für wettbewerbswidrig und verlangte die... Lesen Sie mehr




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