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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „eineiiger Zwilling“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30.01.2013
- 15 UF 51/06 -

Forderung einer Spermaprobe von eineiigen Zwillingen zur Aufklärung der Abstammung eines Kindes unzumutbar

Kindesmutter hatte während der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit eineiigen Zwillingen

Eineiigen Zwillingen ist im Rahmen eines Abstammungs­verfahrens die Abgabe einer Spermaprobe oder die Einbeziehung ihres codierenden DNA-Bestandteil in die Abstammungs­untersuchung unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor. Denn nach den bisherigen anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft verspricht deren Untersuchung keine Aufklärung des Sachverhaltes. Haben eineiige Zwillinge in der gesetzlichen Empfängniszeit mit der Kindesmutter verkehrt, lässt sich nach dem heutigen Stand der Wissenschaft die Vaterschaft nicht durch ein genetisches Abstammungs­gutachten, klären.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten der Beklagte als auch dessen Zwillingsbruder in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr mit der Kindesmutter.Hatte das Amtsgericht der Klage in erster Instanz noch stattgegeben, so entschied das Oberlandesgericht auf die Berufung des Beklagten nunmehr, dass sich weder durch die Zeugenaussagen, noch durch Abstammungsuntersuchungen mit dem für die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad die Abstammung des Klägers aufklären lasse. Zum einen lasse sich die Vaterschaft des Beklagten nicht mit der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung begründen,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 17.01.2013
- 2 K 1957/12 -

Zwillingseigenschaft schützt nicht vor Fahrtenbuchauflage

Führung eines Fahrtenbuches kann trotz Mitwirkung des Fahrzeughalters an Ermittlung des Verkehrsverstoßes verhängt werden

Die Führung eines Fahrtenbuches kann auch dann angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter an der Feststellung eines Verkehrsverstoßes mitgewirkt hat, die Ermittlungsbemühungen der Behörde aber dennoch erfolglos blieben. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger in einem Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß angegeben, das Fahrzeug werde auch von seinen beiden Söhnen geführt. Bei den Beiden handele es sich um eineiige Zwillinge. Die Söhne selbst erklärten, sich zum Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes im Fahrzeug befunden zu haben. Wer von ihnen das Fahrzeug geführt habe, könne nicht mehr gesagt werden.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2007
- 7 B 11420/06.OVG -

Rotlichtverstoß - Zum Umfang der zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen zur Feststellung des Fahrers bei eineiigen Zwillingen

Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillingsbruder schützt nicht vor Verwaltungsgebühr

Die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung wegen großer Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillingsbruder darf zum Anlass für gebührenpflichtige Androhung einer Fahrtenbuchauflage im Wiederholungsfall genommen worden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin ist Halterin eines Fahrzeugs, mit dem im August 2005 in Heidelberg eine rote Ampel überfahren wurde. Zur Person des Fahrers machte sie keine Angaben. Auf dem von der Überwachungskamera gemachten Photo war eine männliche Person zu erkennen, die dem Ehemann der Klägerin glich. Dieser äußerte sich zu dem Vorwurf nicht, sondern legte das Photo seines ihm zum Verwechseln ähnlichen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.09.2006
- 6 K 839/06.NW -

Rotlichtverstoß - eineiiger Zwilling schützt nicht vor Verwaltungsgebühr

Verwaltungsgebühr für Androhung einer Fahrtenbuchauflage

Wenn sich bei eineiigen Zwillingen mit verhältnismäßigem Aufwand nicht ermitteln lässt, wer die rote Ampel überfahren hat, darf die Behörde für den Wiederholungsfall die Führung eines Fahrtenbuches androhen und hierfür eine Verwaltungsgebühr erheben. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.

Die Klägerin ist Halterin eines Pkw, mit dem im August 2005 in Heidelberg eine rote Ampel überfahren wurde. Zur Person des Fahrers machte sie keine Angaben. Auf dem von der Überwachungsanlage gemachten Foto war ein ca. 60- bis 70-jähriger Mann mit Oberlippenbart zu erkennen, der dem Ehemann der Klägerin glich. Gegen diesen wurde ein Bußgeldbescheid erlassen. Der Ehemann äußerte sich... Lesen Sie mehr




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