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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ehegattenzuschlag“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.10.2010
- BVerwG 2 C 10.09 und BVerwG 2 C 21.09 -
Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag
Diskriminierung liegt vor, wenn Personen oder Gruppen in vergleichbarer Lage unterschiedlich behandelt werden
Beamtinnen und Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben seit Juli 2009 Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 - den so genannten Ehegattenzuschlag. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden
Die Kläger, ein Beamter des Landes Schleswig-Holstein und ein Bundesbeamter, hatten geltend gemacht, ihnen stehe dieser Zuschlag seit dem 2. Dezember 2003 zu. Das Bundesverwaltungsgericht hat die geltend gemachten Ansprüche für die Zeit seit Juli 2009 für gegeben erachtet und die Entscheidung der Vorinstanzen abgeändert, soweit sie dem entgegenstehen.Nach dem Wortlaut des § 40 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes wird der Familienzuschlag der Stufe 1 nur Eheleuten gewährt. Zeitlich nach dem Inkrafttreten dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber im Jahre 2001 den Familienstand der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geschaffen... Lesen Sie mehr