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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „E-Ladesäulen“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.01.2024
- 6 C 184/23 -

Vertragsklausel der EnBW zu Lade­säulen­blockier­gebühr wirksam

Berechtigtes Interesse der EnBW die Ladesäule zeitnah weiteren Kunden zur Verfügung stellen

Die Vertragsklausel der EnBW, dass an Ladesäulen eine Blockiergebühr anfällt, wenn ein Auto dort länger als vier Stunden steht, ist wirksam. Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Klage eines E-Autofahrers auf Rückzahlung der Gebühren abgewiesen.

Die Blockiergebühren in Höhe von insgesamt 19,80 EUR waren wegen Überschreitung der zulässigen Höchststandzeit an Ladesäulen der EnBW an drei verschiedenen Terminen im März 2022 angefallen. Die Blockiergebühr ist nach den Bedingungen des ADAC e-Charge Tarifs, der von der EnBW angeboten wird, ab einer Standzeit von mehr als 240 Minuten fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind 12 Cent pro Minute zu zahlen, maximal jedoch 12 EUR. Auf die Blockiergebühr wird sowohl beim Abschluss des Tarifs als auch beim Start des Ladevorgangs hingewiesen. Der Kläger hatte diesen Bedingungen bei Nutzung der App zugestimmt. Der Kläger hatte argumentiert die Klausel sei unwirksam.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 03.06.2021
- 4 L 162/21 -

Keine Sonntagsöffnung für Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge

Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge stellt keine Tankstelle im Sinne des Berliner Laden­öffnungs­gesetzes dar

Stellt ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge zur Verfügung, liegt hierin kein Betrieb einer Tankstelle im Sinne des Berliner Laden­öffnungs­gesetzes (BerlLadÖffG). Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für Reisebedarf liegt damit nicht vor. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin betreibt in Berlin einen Supermarkt für Bio-Lebensmittel. Auf dem Parkplatz rund um das Gebäude bietet sie ihrer Kundschaft an zwei Ladesäulen die Möglichkeit, kostenfrei elektrisch betriebene Fahrzeuge aufzuladen. Kunden ist die Nutzung des Parkplatzes für die Dauer einer Stunde kostenfrei gestattet. Nach dem BerlLadÖffG... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.07.2018
- 8 CE 18.1071 -

Errichtung von E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

Ladestationen nicht mit Tankstellen gleichzusetzen

Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen dürfen durch Gemeinden als Straßen­baulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Dies hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wendete sich der Antragsteller gegen die Errichtung zweier E-Ladesäulen durch die Landeshauptstadt München. Durch die vier Ladepunkte der Säulen können vor seinem Wohnhaus vier Parkplätze nur noch zum Aufladen von Elektrofahrzeugen genutzt werden und stehen daher nicht mehr als allgemeine Parkflächen zur Verfügung.In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr