wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Domainverkauf“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2011
- I ZR 131/10 -

DENIC muss Domainnamen in Fällen eindeutigen Missbrauchs löschen

Unternehmen mit Sitz in Panama hat kein Anspruch auf Registrierung der Domain "regierung-oberfranken.de"

Die Registrierung von Domainnamen bei der DENIC erfolgt über ein automatisiertes Verfahren, und unterliegt seitens der DENIC keinerlei Prüfung. Wird die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung bei der Registrierung hingewiesen, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort "regierung" und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. "regierung-oberfranken.de"). Der Kläger, der für seine Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. "regierung.oberfranken.bayern.de"),... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.04.2010
- 8 K 3038/08 -

FG Köln: Verkauf einer Internet-Domain steuerfrei

Domainverkauf weist keinen steuerbaren Bezug zu Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes auf

Der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain unterliegt nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger in dem Verfahren 1999 bei der DENIC eine Internet-Domain registrieren lassen und diese 2001 für 15.000,- DM verkauft. Das Finanzamt sah hierin eine nach § 22 Nr. 3 EStG zu besteuernde sonstige Leistung. Denn der Kläger habe gegen Zahlung eines Entgelts auf seine Nutzungsmöglichkeit der Domain verzichtet.Dem ist das Finanzgericht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.10.2006
-  III R 6/05 -

Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht abgeschrieben werden

Internetadresse ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

Die Aufwendungen für den Erwerb eines Domain-Namens können nicht abgeschrieben werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Erfolg eines Internet-Auftritts hängt maßgeblich von dem Domain-Namen ("Internet-Adresse") ab, unter welchem der Auftritt im Internet besucht werden kann. Ist der gewünschte Domain-Name bereits vergeben, werden deshalb mitunter hohe Beträge dafür ausgegeben, um den Domain-Namen von dessen Inhaber zu erwerben.Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs sind Aufwendungen, die... Lesen Sie mehr

Werbung

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2004
- 2 K 1431/03 -

Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut

Aufwendungen für Domain-Adresse sind weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Mit Urteil vom 16.11.2004 zur Einkommensteuer 2000 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen für eine (Internet-) Domain-Adresse steuerlich berücksichtigt werden können.Im Streitfall hatte der Kläger in der Gewinnermittlung seines Gewerbebetriebes - "Übernahmekosten Domain-Adresse" - 8.700.- DM als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben... Lesen Sie mehr