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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Direkteingabe“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012
- 6 U 92/11 -

Vertragsstrafe: Urheberrechtlich geschütztes Lichtbild darf nicht über Direkteingabe der URL öffentlich zugänglich sein

Verstoß gegen Unterlassungserklärung begründete Anspruch auf Vertragsstrafe

Verpflichtet sich jemand in einer Unterlassungserklärung ein Foto nicht mehr auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen, ist es aber weiterhin über die Direkteingabe der URL abrufbar, so wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Eine darin aufgenommene Vertragsstrafe wird damit fällig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte ein Fotograf ein Lichtbild in eine Online-Plattform hinein. Die Plattform ermöglichte es Fotografen, Bilder zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen und dadurch ihre Bekanntheit zu steigern. Die Nutzer waren Berechtigt, die Bilder herunterzuladen und zu nutzen. Im Falle eines öffentlichen Zugänglichmachens und der Nutzung des Fotos musste sowohl der Urheber als auch die Quelle des Bildes genannt werden. Ein Verlag nutzte das Lichtbild des Fotografen auf ihrer Homepage ohne Angabe des Urhebers und der Quelle. Dieser mahnte daraufhin den Verlag ab. Der Verlag gab eine Unterlassungserklärung ab, in dem... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.09.2012
- 6 U 58/11 -

Vertragsstrafe: Urheberrechtlich unberechtigt genutztes Foto darf auch nicht durch Direkteingabe der URL abrufbar sein

OLG Karlsruhe bestätigt Vertragsstrafe aufgrund einer Unterlassungserklärung / Streitgegenständliches Lichtbild war weiterhin durch Direkteingabe der URL zugänglich

Verpflichtet sich der Erklärende es zukünftig zu unterlassen bei Vermeidung einer Vertragsstrafe, ein Lichtbild zu nutzen und führt eine Direkteingabe der URL zu dem Foto, so begründet dies die Vertragsstrafe. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall betrieb die Beklagte ein Internetportal. Auf der Webseite erschien im Rahmen eines Artikels ein Lichtbild. Ein Recht zur Nutzung des Lichtbilds stand der Beklagten nicht zu. Daraufhin wurde sie von der Klägerin wegen der unberechtigten Nutzung abgemahnt. Die Beklagte gab die vorgelegte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich bei Vermeidung einer Vertragsstrafe... Lesen Sie mehr




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