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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „DIN 4109“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 25.09.2013
- 85 S 57/12 -
Wohneigentumsrecht: Überschreitung der Lärmgrenzwerte der DIN 4109 müssen nicht hingenommen werden
Kein Anspruch auf Durchführung einer konkreten Maßnahme zur Beseitigung der Lärmstörung bei Vorliegen von Alternativen
Überschreitet eine Geräuschbelästigung die Grenzwerte der DIN 4109, so muss diese nicht hingenommen werden. Ein Wohnungseigentümer kann vielmehr auf Unterlassung klagen. Es besteht jedoch dann kein Anspruch auf Durchführung einer konkreten Maßnahme, wenn zur Beseitigung der Lärmstörung mehrere Alternativen vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümerinnen einer Eigentumswohnung gegen ihren Nachbarn auf Unterlassung einer Geräuschbelästigung. Diese waren im Schlafzimmer der Wohnungseigentümerinnen zu hören und entstanden durch die Benutzung des Bades.Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerinnen. Diesen habe ein Anspruch auf Einhaltung der Grenzwerte der DIN 4109 zugestanden. Der benachbarte Wohnungseigentümer sei daher verpflichtet gewesen, Fließ- und Installationsgeräusche zu unterlassen, die einen Installationspegel von 30 db (A) überschritten. Zwar sei es richtig, dass gewisse... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015
- V ZR 73/14 -
BGH zu Bodenbelag in der Eigentumswohnung: Nachbar muss lautere Schritte auf Parkett nach Austausch von Teppichboden durch Parkett hinnehmen
Auswahl des Bodenbelags bleibt Wohnungseigentümer überlassen
Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Ein Vertrauensschutz besteht nicht. Maßgeblich ist allein, dass die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Parteien in dem zugrunde liegenden Verfahren sind Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten erwarben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006. In dem Anfang der Siebzigerjahre errichteten Hochhaus befinden sich ein großes Hotel und 320 Appartements, für die jeweils Wohnungserbbaurechte bestehen. Im Jahr 2008 ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014
- 11 S 101/12 -
Kein Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch Nachbarn
Abzustellen ist auf Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Trittschallschutz nach dem Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch den Nachbarn, wenn die Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109 eingehalten wird. Der Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass vor mehr als 30 Jahren in sämtlichen Wohnungen des Hauses ein Teppichboden ausgelegt war und daher ein höherer Schallschutz vorlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung im Jahr 2006 ließen die neuen Wohnungseigentümer den vorhandenen Teppichboden entfernen und verlegten stattdessen einen Parkettboden. Dadurch kam es in der Folgezeit zu erhöhten Trittschallgeräuschen in der darunter liegenden Eigentumswohnung. Deren Wohnungseigentümer verlangten die Beseitigung des Parkettbodens... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Spandau, Urteil vom 04.04.2014
- 3 C 576/13 -
Keine Mietminderung aufgrund mangelnder Schallisolierung innerhalb der Wohnung
Lärmschutz gegenüber fremden Wohnungen höher
Kommt es innerhalb einer Mietwohnung wegen einer mangelnden Schallisolierung zu einer Geräuschbelästigung, so begründet dies in der Regel kein Recht zur Mietminderung. Denn nur gegenüber fremden Wohnungen sind besondere Anforderungen an den Lärmschutz zu stellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Spandau hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich im Oktober 2012 die Mieter einer Wohnung über eine innerhalb ihrer Wohnung auftretende Geräuschbelästigung. So befand sich zwischen dem Badezimmer und dem Schlafzimmer eine nur 6 cm dicke Trennwand. Dadurch waren im Schlafzimmer Geräusche vom laufenden Wasser sowie der Betätigung der Armaturen zu hören. Da die Vermieterin die Beschwerden... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Mainz, Urteil vom 13.11.2002
- 81 C 230/01 -
Lärm durch Garagentor und Haustür: Anspruch des Mieters auf Einhaltung der Schallschutzvorschriften
Überschreitung der Lärmschutzgrenzen begründet Mietmangel
Überschreitet der Lärm durch Garagentor und Haustür die Lärmschutzgrenze der DIN 4109, so liegt ein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter hat in einem solchen Fall gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Einhaltung der Schallschutzvorschriften. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mainz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch den Betrieb zweier Garagentore sowie der Haustür kann es in einer Mietwohnung zu einer Lärmbelästigung in Wohn- und Schlafzimmer kommen. Der Mieter der Wohnung verlangte daher von seinem Vermieter Maßnahmen zur Schallisolierung zu ergreifen. Dieser weigerte sich jedoch und verwies auf eine Überempfindlichkeit des Mieters. Der Fall landete... Lesen Sie mehr
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