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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Deutsche Post“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 04.01.2021
- 21 L 2082/20 -
Briefporto-Erhöhung 2019 voraussichtlich rechtswidrig
Beschluss nur für Antragsteller gültig
Die Genehmigung eines höheren Portos der Deutsche Post AG für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (national) ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit zugestelltem Beschluss vom 4. Januar 2021 festgestellt und die aufschiebende Wirkung einer hiergegen gerichteten Klage angeordnet. Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung allerdings nur für den Antragsteller, einen bundesweit tätigen Logistik-Verband.
Der Verband hatte im eigenen Namen gegen die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Deutsche Post AG vom 12. Dezember 2019 Klage erhoben (Aktenzeichen: 21 K 273/20) und ca. 11 Monate später - am 6. November 2020 - einen Eilantrag gestellt. Damit machte der Antragsteller im Wesentlichen geltend, die Genehmigung eines höheren Briefportos sei rechtswidrig.Dem ist das Verwaltungsgericht gefolgt und hat die aufschiebende Wirkung der Klage im Verhältnis zu der klagenden Partei angeordnet. Die BNetzA sei von einem nicht zutreffenden Maßstab für die genehmigungsfähigen Kosten der Deutsche Post AG ausgegangen. Diese... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2020
- BVerwG 6 C 1.19 -
Erhöhung des Entgelts von Standardbriefen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig
2015 erlassene Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung durch Vergleichsmarktbetrachtung unwirksam
Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 € auf 0,70 € für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Die Bundesnetzagentur hat der beigeladenen Deutschen Post AG die beantragten Erhöhungen der Entgelte für verschiedene Standardbriefdienstleistungen für den Zeitraum von 2016 bis 2018 genehmigt (sog. Price-Cap-Verfahren). Die beklagte Bundesrepublik ist verfassungs- und unionsrechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass diese Leistungen flächendeckend im gesamten Bundesgebiet in einer... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2016
- 18 K 367/15 -
Keine umfassende Befreiung von LKW-Dokumentationspflichten für Deutsche Post AG
Ausnahmevorschriften sind in Bereichen starken Wettbewerbs eng auszulegen
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Deutschen Post AG gegen das Land Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Mit der Klage wollte die Deutschen Post AG die Feststellung erwirken, dass sie nicht verpflichtet ist, Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu dokumentieren, wenn sie mit ihren Fahrzeugen Sendungen im Rahmen des Universaldienstes zustellt und den Fahrzeugen zugleich Sendungen außerhalb des Universaldienstes beigeladen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens - die Deutsche Post AG - ist als Universaldienstleister tätig. Zum Universaldienst gehören u. a. Pakete bis zu einem Gewicht von 20 kg. Die Klägerin hat mehr als 10.000 Fahrzeuge im Rahmen des Universaldienstes im Einsatz. Die Fahrpersonalverordnung, die die Dokumentationspflichten der Unternehmen hinsichtlich der Lenk- und der Ruhezeiten... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 05.08.2015
- BVerwG 6 C 8.14, BVerwG 6 C 9.14, BVerwG 6 C 10.14 -
Genehmigung des Briefportos der Deutschen Post in den Jahren 2003 bis 2005 rechtswidrig
Bundesnetzagentur verstößt bei Genehmigung der Entgelte gegen gesetzliche Vorgaben
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen "Standardbrief" national, "Kompaktbrief" national, "Großbrief" national und "Postkarte" national genehmigt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Entgeltregulierungsverordnung fasste die Bundesnetzagentur durch einen Beschluss aus dem Jahr 2002 die der Entgeltgenehmigung unterliegenden Postdienstleistungen der beigeladenen Deutschen Post in drei Körben zusammen, darunter einem Korb mit den Formaten Postkarte, Standardbrief, Kompaktbrief und Großbrief. Der Beschluss... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 11.03.2015
- 2 K 2529/11, 2 K 1707/11, 2 K 1708/11 und 2 K 1711/11 -
Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG kann für Leistungsangebot keine Umsatzsteuerfreiheit beanspruchen
Unternehmen übt mangels flächendeckender Versorgung keine Post-Universaldienstleistungen aus
Das Finanzgericht Köln hat die Klagen von vier Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG auf Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuerbefreiung abgewiesen. Nach Auffassung des Finanzgerichts übten die Unternehmen keine Post-Universaldienstleistungen aus und könnten daher die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11b UStG nicht in Anspruch nehmen.
In dem Verfahren 2 K 2529/11 klagte ein Unternehmen, das sich zwar gegenüber dem zuständigen Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) verpflichtete, bundesweit Postdienstleistungen jeder Art anzubieten, wie sie auch die Deutsche Post AG erbringt. Allerdings bietet es den Brief- und Paketversand lediglich dienstags bis samstags an. Einen Teilbereich der Postbeförderung führte es selbst... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.05.2015
- BVerwG 6 C 4.14, BVerwG 6 C 5.14, BVerwG 6 C 6.14 -
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der Nachversicherung ausscheidender Beamter selbst tragen
Postbeamtenversorgungskasse ist nicht für Nachversicherungslast zahlungspflichtig
Die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank AG) können von der Postbeamtenversorgungskasse nicht die Erstattung der Kosten verlangen, welche sie als Arbeitgeber für bei ihnen beschäftigte Beamte im Falle ihres Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis für ihre Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung an deren Träger gezahlt haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost wurden die bei dieser tätig gewesenen Postbeamten zur Beschäftigung zugewiesen. Die beklagte Postbeamtenversorgungskasse zahlt für die Postnachfolgeunternehmen die Versorgungsbezüge an die in den Ruhestand getretenen Postbeamten. Die Postnachfolgeunternehmen zahlen zur Finanzierungen dieser Leistungen einen jährlichen Beitrag in Höhe... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 29.10.2013
- 12 K 1950/12 u.a. -
Versetzungen beurlaubter Beamter der Postbank AG zur Deutsche Post AG rechtswidrig
Dienstlicher Grund für Versetzung nicht erkennbar
Die Versetzungen von Beamten der Postbank AG, die zum Zeitpunkt der Versetzungen beurlaubt waren und im Angestelltenverhältnis bei einer Tochtergesellschaft der Deutsche Post AG beschäftigt wurden, von der Postbank AG zur Deutsche Post AG waren rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens sind Beamte des früheren Sondervermögens Deutsche Bundespost. Gemäß Art. 143b Grundgesetz (GG) wurden sie zunächst bei der Postbank AG als dem für Sie zuständigen Postnachfolgeunternehmen beschäftigt, erhielten sodann jedoch Sonderurlaub für eine privatrechtliche Beschäftigung im Angestelltenverhältnis. Arbeitgeber dieser Beschäftigung war... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2013
- 2 K 3274/11 -
Günstigere Berechnung der Klagefrist bei verzögerten Brieflaufzeiten durch Nutzung privater Zustelldienste
Finanzbehörde muss Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums gegebenenfalls nachweisen können
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass in Fällen, in denen die Finanzämter zur Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide auch andere Briefzustelldienste nutzen als die Deutschen Post AG, Zweifel an der gesetzlichen Vermutung angebracht sind, wonach der Steuerbescheid dem Empfänger als am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post bekanntgegeben gilt (so genannte Drei-Tages-Fiktion, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die einmonatige Klagefrist beginnt dann erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangszeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanzbehörde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nachzuweisen.
Seit Aufhebung des Briefmonopols können sich die Finanzämter zur Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide auch anderer Briefzustelldienste als der Deutschen Post AG bedienen. Diese sind jedoch häufig nur regional tätig und übergeben Sendungen an Empfänger außerhalb ihres eigentlichen Zustellbezirks zur Weiterbeförderung an die Deutsche Post AG (so genannte Weiterleitung).... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.04.2013
- 262 C 22888/12 -
Verschwundenes Päckchen: Deutsche Post darf nicht auf Geschäftsbedingungen im Kleingedruckten einer Preisliste verweisen
Vertragsbedingung überraschend und daher unwirksam
Die Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die klein gedruckt und in einem Aushang über Produkte und Preise versteckt ist, ist überraschend und hat die Folge, dass die Bedingungen nicht wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, selbst wenn sie zur Einsichtnahme in der Filiale vorhanden gewesen wären. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall versandte eine Münchnerin Mitte Juni 2012 ein Paar Golfschuhe, die sie über eBay verkauft hatte per Post an den Käufer, der ihr dafür 41,56 Euro bezahlt hatte.Die Golfschuhe kamen allerdings nicht beim Empfänger an, auch ein Nachforschungsauftrag blieb erfolglos. Die Verkäuferin der Schuhe zahlte daher den Kaufpreis zurück und verlangte... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 23.01.2013
- 26 O 88/12 -
Deutsche Post darf Haftung für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldete Schäden nicht ausschließen
LG Köln erklärt Haftungsausschluss in Geschäftsbedingungen der Deutschen Post für unzulässig
Die Deutsche Post darf die Haftung für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldete Schäden nicht ausschließen. Das gilt auch dann, wenn die Sendung Güter enthält, die laut Post-Bedingungen nicht versendet werden dürfen. Dies entschied das Landgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Postbank in ihren alten Bedingungen für den Briefversand jede Haftung für Sendungen abgelehnt, die "ausgeschlossene" Güter enthalten. Das sind Güter, die nach ihren Bedingungen nicht versendet werden dürfen. Neben Gefahrenstoffen und Drogen zählen dazu beispielsweise auch Geld, Wertpapiere und Schmuck.Die Richter des Landgerichts... Lesen Sie mehr
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