wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Button“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Göttingen, Urteil vom 17.10.2018
- 27 C 62/18 -

Verbraucher muss für SCHUFA-Auskunft über www.ihreselbstauskunft.de nicht zahlen

Verstoß gegen Ver­braucher­schutz­vorschriften und Vorliegen einer arglistigen Täuschung

Beauftragt ein Verbraucher über die Webseite www.ihreselbstauskunft.de eine SCHUFA-Auskunft, muss er dafür nicht zahlen. Denn die Zahlungspflicht wird im Rahmen des Bestellvorgangs nicht deutlich. Zudem wird der Verbraucher arglistig darüber getäuscht, nicht auf der Webseite der SCHUFA zu sein. Dies hat das Amtsgericht Göttingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Ehefrau wollte für ihren Mann eine Schufa-Auskunft einholen und suchte dazu im Internet die Webseite der SCHUFA. Bei ihrer Suche landete sie auf der Seite www.ihreselbstauskunft.de. Die Ehefrau ging davon aus, auf der Internetseite der SCHUFA zu sein und gab in dem Online-Formular die Daten ihres Ehemannes ein. Nach dem Ausfüllen des Formulars musste sie noch verschiedene Haken setzen, so etwa bei dem Feld zur Datenschutzerklärung, der Widerrufsbelehrung und der Preisauskunft. Nach dieser sollte die Einholung der Auskunft 14,95 Euro kosten. Der Ehemann erhielt nachfolgend eine Rechnung in dieser Höhe.... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.10.2016
- 6 U 48/16 -

Button zur Bestellung einer kostenfreien Probemitgliedschaft darf bei automatischer Verlängerung zu einer kostenpflichtigen Premium­mitglied­schaft nicht mit "Jetzt gratis testen" beschrieben sein

Nicht hervorgehobener Hinweis "Danach kostenpflichtig" genügt nicht als eindeutiger Hinweis auf kostenpflichtige Bestellung

Bestellt ein Verbraucher mit dem Anklicken eines Buttons eine kostenpflichtige Premium­mitglied­schaft bei einem Online-Händler, darf dieser Button gemäß § 312 j Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mit "Jetzt gratis testen" beschrieben sein. Dass der kostenpflichtigen Mitgliedschaft eine kostenfreie Probemitgliedschaft vorangeht, ist dabei unerheblich. Zudem ist der unter der Aufforderung "Jetzt gratis testen" befindliche, nicht hervorgehobene Hinweis "Danach kostenpflichtig" nicht ausreichend, um deutlich auf die kostenpflichtige Bestellung hinzuweisen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Online-Händlerin auf Unterlassung in Anspruch genommen. Hintergrund dessen war, dass ihren Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs eine 30-tägige, kostenfreie Premiummitgliedschaft angeboten wurde. Um den Bestellvorgang mit der Probemitgliedschaft fortzusetzen, mussten die Kunden einen mit "Jetzt gratis testen" beschriebenen Button anklicken. Nach... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 03.02.2016
- 6 U 39/15 -

Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo untersagt

Verbraucher müssen vor Kostenfallen im Internet geschützt werden

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" verwenden darf. Der Bestellbutton weist nach Auffassung des Gerichts die Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungs­verpflichtung hin und ist daher irreführend.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte Amazon unter anderem ein Abonnement für eine Premium-Mitgliedschaft inklusive Video-Streaming-Dienst angeboten ("Amazon Prime"). Nach einem Gratis-Probemonat ging das Abo in ein kostenpflichtiges Abonnement zum Preis von 7,99 Euro im Monat über, sofern der Kunde nicht vorher kündigte. Die Bestellung wurde durch Klick auf eine Schaltfläche (Button)... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Leipzig, Urteil vom 26.07.2013
- 08 O 3495/12 -

Online-Händler müssen Kunden vor Abgabe einer Bestellung über wesentliche Leistungsmerkmale klar und verständlich informieren

Ware darf nicht ohne vorgeschriebenen "Kaufen-Button" angeboten werden

Das Landgericht Leipzig hat der JW Handelssysteme GmbH untersagt, Verbrauchern auf ihrer Seite melango.de Waren anzubieten, ohne den vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden. Auf der Internetseite sei nicht ausreichend zu erkennen, dass das Angebot nur für gewerbliche Unternehmen gelten solle, wie der Betreiber der Seite behauptet hatte.

Im zugrunde liegenden Fall lockte die JW Handelssysteme GmbH Schnäppchenjäger mit dem Slogan „Insolvenzware bis zu 80 Prozent billiger kaufen!“ auf seine Seiten. Beim Anklicken eines der Produkte mussten sich Interessenten zunächst mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse registrieren. Auch nach dem Firmennamen wurde gefragt – allerdings musste dieses Feld nicht ausgefüllt werden. Wer... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2013
- 97 O 5/13 -

Bestellbutton im Internet muss Zahlungspflicht erkennbar machen

Verstoß gegen entsprechende Hinweispflicht begründet Unter­lassungs­anspruch für Mitbewerber

Führt die Betätigung eines Buttons im Internet zu einer Kostenpflicht, so muss der Button mit einer entsprechenden Formulierung versehen sein. Weist er nicht auf die Entstehung einer Zahlungspflicht hin, liegt ein Verstoß gegen § 312 g Abs. 3 BGB vor. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Anbieter von Busreisen vertrieb über das Internet seine Angebote. Wollte ein Kunde eine Reise buchen, musste er unter anderem ein Button mit der Aufschrift "anmelden" betätigen. Tat er dies, ist es zu einem zahlungspflichtigen Reisevertrag gekommen. Ein Mitbewerber hielt dies für wettbewerbswidrig. Er meinte, der Button müsse deutlich... Lesen Sie mehr




Werbung