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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brautfrisuren“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.07.2021
- 5 L 475/21.KO -

Anbieten von Brautfrisuren stellt zulassungs­pflichtiges Handwerk dar

Tätigkeit im stehenden Gewerbe nur nach Eintragung in die Handwerksrolle zulässig

Werden Brautfrisuren angeboten und fehlt es an einer Eintragung dieses Gewerbes in die Handwerksrolle, kann die Fortsetzung des Betriebs untersagt werden. Denn bei dieser Tätigkeit handelt es sich um ein zulassungs­pflichtiges, dem Friseurhandwerk zuzuordnendes Handwerk. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Rahmen eines Eilverfahrens.

Die Antragstellerin bietet Brautfrisuren, Hairstyling, Komplettstyling sowie das Frisieren der Brauteltern an. Da sie mit dieser Tätigkeit nicht in der Handwerksrolle eingetragen war, untersagte ihr die zuständige Behörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fortsetzung dieses Betriebes. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und beantragte gerichtlichen Eilrechtsschutz, um bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache ihre Tätigkeit weiter ausüben zu können. Sie machte geltend, hierbei handele es sich um ein künstlerisches Wirken, das nicht im stehenden Gewerbe ausgeübt werde. Denn sie erbringe ihre Leistungen auf Abruf bei den... Lesen Sie mehr