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Mittwoch, 6. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Brasilien“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2021
- 29 L 1267/21 -

Geimpfte Reiserückkehrer aus Brasilien müssen 14 Tage in Quarantäne

VG Düsseldorf lehnt Eilantrag ab

Reiserückkehrer aus einem Virus­varianten­gebiet müssen sich nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vierzehn Tage absondern, auch wenn sie einen vollständigen SARS-VoV-2 Impfschutz haben. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den Eilantrag eines aus Brasilien zurückgekehrten Ehepaars aus Neuss, das festgestellt wissen wollte, dass es sich abweichend von der ausdrücklichen Regelung in der Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung nicht in Quarantäne begeben müsse, abgelehnt.

Zur Begründung des Beschlusses hat die Kammer ausgeführt: In Eilverfahren, in denen der Sache nach die Gültigkeit einer Rechtsvorschrift vorübergehend ausgesetzt werden solle, sei ein besonders strenger Maßstab anzulegen. Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssten so schwer wiegen, dass deren Erlass unabweisbar erscheine. Diese Voraussetzungen seien nicht gegeben. Die in der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung festgelegte vierzehntägige Absonderungspflicht von Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, sei nicht offensichtlich rechtswidrig.Obwohl die Absonderungspflicht... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 08.10.2020
- 6 U 1582/19 -

Baumkaufvertrag über einzelne Nutzbäume in Brasilien ist wirksam

Bäume als antizipiertes Mobiliargut nach brasilianischem Recht

Das Eigentum an Nutzbäumen in Brasilien (hier: zur späteren Verwertung gepflanzte Teakbäume) kann isoliert, also ohne das Eigentum am Grundstück, erworben werden. Die Frage des Eigentumserwerbs beurteilt sich insoweit nach brasilianischem Recht, welches zur Abholzung und Verwertung gepflanzte Bäume als "antizipierte Mobiliargüter" den beweglichen Sachen gleichstellt. Es ist daher möglich, über Nutzbäume in Brasilien einen reinen Baumkaufvertrag zu schließen. Der Baumkäufer kann mithin den Vertrag weder mit dem Argument, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbs getäuscht worden zu sein, anfechten noch eine Sittenwidrigkeit des Vertrages geltend machen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz im Wesentlichen bestätigt.

Die Beklagte bietet gerade auch Kunden in Deutschland den Kauf von Bäumen in Brasilien als Investment an. Auf eine Interessenbekundung des Klägers übersandte sie diesem im Dezember 2012 die Vertragsunterlagen und kam es anschließend zum Vertragsschluss über den Erwerb von 265 auf einer Plantage in Brasilien gepflanzten Teakbäumen. Zur Bescheinigung des persönlichen Baumeigentums wurde... Lesen Sie mehr