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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Boiler“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 08.02.2022
- 13 C 285/18 -
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters
Nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten
Ein Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler einzubauen, Wasserleitungen zu verlegen und Verfliesungen vorzunehmen. Darin liegt eine nicht unerhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten, welche eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, da er ohne Zustimmung der Vermieterin in der Wohnung eine Badewanne und einen Boiler eingebaut, Wasserleitungen verlegt und Verfliesungen vorgenommen hatte. Über eine besondere Fachkenntnis verfügte der Mieter nicht. Die Vermieterin verlangte zunächst einen Rückbau. Da der Mieter dies ablehnte, kündigte die Vermieterin schließlich das Mietverhältnis und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.02.2013
- VI ZR 1/12 -
BGH: Absolute Sicherheit technischer Geräte kann nicht verlangt werden (Heißwasser-Untertischgerät)
Installations- und Gebrauchsanleitungen sind zu beachten
Von einem Gerät dürfen bei Beachtung der Installations- und Gebrauchsanleitung keine Gefahren ausgehen. Demgegenüber kann von einem Hersteller nicht verlangt werden, für jeden Fall des unsachgemäßen Gebrauchs Vorsorge zu treffen. Eine absolute Sicherheit kann von technischen Geräten nicht verlangt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mann kaufte in einem Baumarkt ein in China hergestelltes Heißwasser-Untertischgerät. In der Gebrauchsanleitung stand unter anderem, dass die Installation von einem Fachmann vorgenommen werden sollte und dass vor dem Anschluss an das Stromnetz das Gerät mit Wasser befüllt sein muss. Der Käufer baute das Gerät selbst ein. Wenig später... Lesen Sie mehr
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