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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Blitzer“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 09.09.2019
- 2 Ss (Owi) 233/19 -

Blitzer-Messungen auch ohne gespeicherte Messdaten gerichtsverwertbar

Messergebnisse bei Einhaltung der Voraussetzungen des standardisierten Messverfahrens gemäß Rechtsprechung des BGH für Verurteilung ausreichend

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Blitzer-Messungen mit Geräten, bei denen die Messdaten nicht gespeichert werden, grundsätzlich nach wie vor verwertbar sind. Das Oberlandesgericht setzte sich damit in Gegensatz zu einem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichts des Saarlandes.

Manch ein Autofahrer hatte sich schon gefreut: Das Verfassungsgericht des Saarlandes hatte mit einem Urteil im Juli 2019 entschieden, dass Fotos von Blitzgeräten, die die Messdaten nicht speichern, für eine Verurteilung nicht ausreichen, selbst wenn die Geräte von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassen und geeicht sind. Denn ein Autofahrer könne die tatsächlichen Grundlagen der Verurteilung nicht überprüfen. Dies verletze sein Recht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung. Das Urteil hatte bundesweit für Wirbel gesorgt. In mehreren Städten sind die Blitzgeräte ohne Speichermöglichkeit bereits außer Betreib genommen worden.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 08.09.2016
- (2 Z) 53 Ss-OWi 343/16 (163/16) -

Betroffenem eines Bußgeldverfahrens muss Einsicht in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts gewährt werden

Bei verweigerter Einsicht durch Gericht liegt Verstoß gegen Grundsatz des fairen Verfahrens vor

Dem Betroffenen eines Bußgeldverfahrens steht das Recht zu, Einsicht in die Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts zu nehmen. Wird ihm dieses Recht durch das Gericht verweigert, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im April 2016 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vom Amtsgericht Strausberg zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt. Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Er führte an, dass sein Verteidiger bereits nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde die Einsicht in die Wartungs-... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 22.02.2017
- 21 Ss OWi 38/17 (Z) -

Verkehrs­ordnungs­widrig­keit aufgrund Mitsichführens eines Smartphones mit aufgerufener Blitzer-App

Smartphone dient zur unzulässigen Anzeige von Verkehrs­über­wachungs­maßnahmen

Führt ein Autofahrer ein Smartphone mit sich, auf dem eine Blitzer-App installiert und aufgerufen ist, begeht er eine Verkehrs­ordnungs­widrig­keit gemäß § 23 Abs. 1c StVO. Denn in diesem Fall stellt das Smartphone ein zur Anzeige von Verkehrs­über­wachungs­maßnahmen unzulässiges Gerät dar. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Güstrow hatte einen Autofahrer im September 2016 wegen des fahrlässigen Betreibens eines technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt. Hintergrund dessen war, dass der Betroffene mit seinem eingeschalteten Smartphone, auf dem eine Blitzer-App... Lesen Sie mehr




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