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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Biber“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Köln, Urteil vom 01.12.2017
- 3 K 625/17 -

Biberschaden im Garten ist steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen

Schäden erreichen nicht den zur steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen notwendigen Schweregrad

Aufwendungen für die Errichtung einer Bibersperre und zur Beseitigung von Biberschäden im Garten sind keine steuermindernden außergewöhnlichen Belastungen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens machten in ihrer Einkommensteuererklärung Kosten für die Beseitigung von Biberschäden sowie für eine präventive Bibersperre als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt erkannte diese Kosten jedoch nicht an. Mit der hiergegen erhobenen Klage beriefen sich die Kläger darauf, dass nur wenige Steuerzahler von solchen Schäden betroffen seien und sie sich den Kosten aus tatsächlichen Gründen nicht hätten entziehen können.Das Finanzgericht Köln folgte dieser Auffassung nicht und versagte den Abzug. Die Schäden seien zwar außergewöhnlich, aber nicht von existenziell wichtiger Bedeutung.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 14.01.2014
- 4 U 2123/13 -

Keine Haftung des Grund­stücks­eigentümers für Überflutungsschäden des Nachbarn aufgrund eines Bibers

Nachbar steht kein Unter­lassungs­anspruch zu

Kommt es bei einem Grund­stücks­eigentümer zu Überflutungsschäden wegen der emsigen Tätigkeit eines auf dem Nachbargrundstück lebenden Bibers, so haftet der Eigentümer des Nachbargrundstücks dafür nicht. Denn die Schäden beruhen auf einem Naturereignis, für das der Nachbar nicht verantwortlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall entstanden durch die Tätigkeit eines Bibers regelmäßig Überflutungsschäden an einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück. Dessen Eigentümer machte aufgrund der Überschwemmungen gegenüber der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Biber lebte und seiner Tätigkeit nachging, ein Unterlassungsanspruch geltend. Diese hielt sich jedoch für nicht verantwortlich... Lesen Sie mehr



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