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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bezirksschornsteinfegermeister“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 08.01.2015
- 4 K 561/14.NW -
Keine Altersdiskriminierung eines in den Ruhestand getretenen Bezirksschornsteinfegermeisters bei Nichtberücksichtigung in neuem Auswahlverfahren zur Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Verwaltungsgericht Neustadt entscheidet zur Altersgrenze eines Bezirksschornsteinfegermeisters
Ein nach alter Rechtslage mit 65 Jahren in den Ruhestand getretener Bezirksschornsteinfegermeister, der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor Gericht das 67. Lebensjahr vollendet hat, hat keinen Anspruch darauf, ihn nach neuer Rechtslage zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für seinen ehemaligen Bezirk zu bestellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger war jahrzehntelang Bezirksschornsteinfegermeister eines Kehrbezirks in Bad Dürkheim. Im Dezember 2012 vollendete er das 65. Lebensjahr und erreichte mit Ablauf des 31. Dezember 2012 die in § 9 des damals gültigen Schornsteinfegergesetzes (SchfG) festgesetzte Altersgrenze für die Ausübung seines Berufes. Deshalb leitete die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier im September 2012 für diesen Kehrbezirk ein Ausschreibungsverfahren zur Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zum 1. Januar 2013 ein. Mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) wurde das Kehr- und Überprüfungsmonopol nach bisheriger Prägung... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.06.2013
- 3 K 1111/12.KO -
Bestehende Umsatzsteuerpflicht für Feuerstättenbescheide
Steuerpflicht entfällt nicht allein deswegen, weil Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird
Ein Hauseigentümer muss zusätzlich zur Gebühr für einen vom Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellten Feuerstättenbescheid auch die hierauf entfallende Umsatzsteuer zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bezirksschornsteinfegermeister die streitgegenständliche Umsatzsteuer Ende 2011 zusammen mit der Gebühr für den Feuerstättenbescheid 2011 - ein solcher Bescheid wird bei der regelmäßigen Feuerstättenschau ausgehändigt und informiert darüber, welche Arbeiten in welchen Zeiträumen an Gebäude oder Wohnung vorgeschrieben sind - erhoben. Der Kläger... Lesen Sie mehr